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Die Finanzwirtschaft während des Krieges usw.
Weil ein großer Teil der ins Riesenhafte gestiegenen Kaufkraft
— infolge des herrschenden Mangels an Waren und Arbeitskräften
— hier keine Verwendung finden konnte oder durch die steigenden
Preise einstweilen vom Kaufe abgehalten wurde, verfügten die
Einzelwirtschaften anderweitig darüber. Durch die Zeichnung auf
die unbegrenzten Kriegsanleihen des Reiches ist die freie Kaufkraft
in erheblichem Umfange (auf 9 Kriegsanleihen Zeichnungen im
Nennbetrag von fast 100 Milliarden Mark) wieder auf den unermüd
lichen größten Käufer in der deutschen Volkswirtschaft, auf die
Reichskasse, übertragen worden, wodurch in regelmäßigen Zeit
abschnitten auch gewisse Teile der vorher ausgegebenen Zahlungs
mittel zur Reichsbank zurückgeflossen sind. Durch den Kauf von
anderen Wertpapieren ist eine Umschichtung der Kaufkraft von
Einzelwirtschaft zur Einzelwirtschaft erfolgt, bei der die Kaufkraft
der Kriegsanleihe entzogen aber auch vom Gütermarkt ferngehalten
sein kann. Bei der Einzahlung von Einlagen bei den Kreditinsti
tuten ist die Kaufkraft in der Hauptsache auf die Reichskasse
(durch Übernahme von Reichsschatzanweisungen von seiten der
Kreditinstitute in Höhe von etwa 25 Milliarden Mark Ende 1918)
übertragen worden, obwohl nicht unbedeutende Teile dieser Einlagen
nur auf kurze Zeit bei den Banken hinterlegt worden sind, während
welcher die Kaufkraft für die Besitzer nur ruhen, nicht etwa als
endgültig abgetreten gelten soll. Lediglich die Entrichtung von
Steuern bedeutete eine unwiderrufliche Minderung der Kaufkraft
der Einzelwirtschaften und Übertragung derselben auf den Steuer
fiskus. Da jedoch in Deutschland wirksame Kriegssteuern fast gar
nicht oder erst gegen Ende des Krieges zur Einführung gelangt
sind, und bis dahin außerdem die Abwälzung der Steuern auf die
Preise und Einkommen nicht sonderlich erschwert war, so sind in
Wirklichkeit die zahlreichen Einzelwirtschaften, deren Kaufkraft
im Kriege und durch den Krieg besonders stark gestiegen ist, von
den Steuern verhältnismäßig wenig belästigt worden.
Tatsächlich ist zwar der größere Teil der in der Kriegswirtschaft
entstandenen oder freigesetzten Kaufkraft auf dem Wege der
Kriegsanleihen und der Schatzanweisungen der Reichskasse wieder
zugeführt — wenn auch nur auf längere oder kürzere Zeit geliehen —
worden. Aber zu beachten ist, daß erstens nur ein Teil, keineswegs
die gesamte, für die Existenz der Einzelwirtschaften nicht unbe
dingt notwendige Kaufkraft an das Reich abgetreten worden ist,