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Die Finanzwirtschaft während des Krieges usw.
Schatzanweisungen aufgestapelte überreichliche Kaufkraft zum
mindesten auf lange Zeit einer Preissenkung im Wege stehen. Al
lerdings wird mit einer Produktionssteigerung auch eine Vermeh
rung der umsatzfähigen Güter zu erwarten sein, anstatt wie
bisher — durch die Zerstörungen des Kriege* — eine Verminderung,
so daß sich das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage nach
Waren allgemein wieder bessern kann. Endlich ist zu berücksich
tigen, daß nach Beendigung des Krieges bestimmte Maßnahmen
zur Verringerung der Kaufkraftmenge durchgeführt werden kön
nen, die während der Dauer des Krieges als unmöglich oder als
untunlich zurückgestellt worden sind.
2. Wenn man ein militärisches Bild gebrauchen will, so kann
man sagen, daß die aus der Kriegswirtschaft zurückgebliebene Kauf
kraft der Einzelwirtschaften eine Bereitstellung mit Tiefengliede
rung eingenommen hat. Als Vorposten gelten die über den unmittel
baren Zahlungsbedarf hinausgehenden Papiergeldmengen in den
Kassen der Einzelwirtschaften sowie ein Teil der Giroguthaben bei
der Reichsbank, schätzungsweise 20 Milliarden Mark am 31. Dezem
ber 1918, die in jedem Augenblick bereit sind, als Käufer für Waren
und Dienstleistungen aufzutreten, sobald sich dazu eine Gelegen
heit bietet. Der ersten Kampflinie vergleichbar sind die Guthaben,
die, um der Zinslosigkeit zu entgehen, auf tägliche Kündigung bei
den Banken eingezahlt worden sind, bis sie in den Wettkampf am
Gütermarkt eingreifen können oder in eine Kapitalanlage um
gewandelt werden sollen. Ihr Betrag war auf weitere 14 Milliarden
Mark zu veranschlagen. Die ersten Reserven bilden die Hinter
legungen mit Kündigung, insonderheit bei den Banken in Höhe
von 13 Milliarden Mark (gegen 3 bzw. 4 Milliarden Mark Ende 1913)
zum Teil auch bei den Genossenschaften in Höhe von 5 Milliarden
Mark (gegen 2 Milliarden Mark Ende 1913), weniger bei den 33 Mil
liarden Mark Einlagen der Sparkassen, bei denen der Charakter als
Kapitalanlage noch vorherrschen dürfte. Von der militärischen
Kriegführung unterscheidet sich diese finanzielle Gliederung nun
sehr wesentlich dadurch, daß die finanziellen Reserven in Wirklich
keit gar nicht mehr vorhanden sind: sie sind längst verbraucht. Die
Depositen und sonstigen Einlagen sind zum größten Teil an das
Reich (die Bundesstaaten und Gemeinden) weitergegeben worden,
indem sie Anlage in Schatzanweisungen des Reiches (und in sonstigen
Krediten) gefunden haben. Die Reichsschatzanweisungen, deren