Full text: Inflation und Geldentwertung

Anleihepolitische Maßnahmen. 
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nicht mehr Güter zur Verteilung auf die einzelne Wirtschaft zur 
Verfügung stehen. Aber die Hauptsache: auf welche Weise sollte 
die Herabsetzung sämtlicher Preise auf die Hälfte durchgeführt 
werden? Die Geschichte der österreichischen Finanzmaßnahmen 
des Jahres 1810 zeigt, daß sich eine Herabsetzung der Preise nicht 
einfach kommandieren läßt. 
Soweit die „Abstempelung“ des Papiergeldes eine Steuermaß 
nahme darstellt, ist ihr Einfluß auf die Preise im Rahmen der 
unter IV zu machenden Ausführungen zu würdigen. Hier ist nur 
noch hervorzuheben, daß die Note außerdem einen wichtigen Be 
standteil des Geldwesens bildet, daß das Vertrauen zu diesem, wie 
auch zur notenausgebenden Reichsbank, insbesondere im Aus 
land leicht erschüttert werden kann, wenn sich die Auffassung 
verbreitet, daß eine solche einträgliche Maßnahme von Zeit zu Zeit 
wiederholt werden könnte. Daher sind sowohl die technischen 
Schwierigkeiten als auch die krediterschüttemden Wirkungen der 
Notenabstempelung der Notwendigkeit und Dringlichkeit der Her 
anziehung alles steuerbaren Vermögens zur Wiedergesundung der 
Finanzen gegenüberzustellen, wenn die Entscheidung über die 
Durchführung dieser Maßnahme gesucht wird. 
III. Allleihepolitische Maßnahmen. 
1. Eine wirksame Beeinflussung der Preise würde gegeben sein, 
wenn es gelänge, die während des Krieges stark vermehrte Kauf 
kraft der Einzelwirtschaften dadurch mattzusetzen, daß die nicht 
für die allerdringendsten Zwecke benötigte Kaufkraft in eine 
Kapitalanlage festgelegt würde. Das Bedürfnis nach Heran 
ziehung langfristiger Leihkapitalien ist bei Reich, Einzelstaaten 
und Kommunen in überreichlichem Maße vorhanden. Diesem Be 
dürfnis entspricht zur Zeit nicht der Wille der Kapitalbesitzer, 
ihre Kapitalien gegen langfristige Anleihen herzugeben. Aber 
selbst diesen Willen vorausgesetzt, bietet der Weg der freiwilligen 
Zeichnung nur eine geringe Gewähr dafür, daß die Einzelwirt 
schaften auch wirklich ihre gesamten, nicht benötigten Kapi 
talien auf die geldbedürftigen Schuldner übertragen werden. Sie 
werden ganz nach ihrem Ermessen, der eine anders als der 
andere, Mittel zurückhalten, die sie für andere Zwecke, ins 
besondere zur Verfügung am Gütermarkt, bereitstellen wollen. 
Das sind naturgemäß jene Kaufkraftmengen, von denen zu er
	        
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