Full text : Inflation und Geldentwertung

Anleihepolitische  Maßnahmen.

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nicht  mehr  Güter  zur  Verteilung  auf  die  einzelne  Wirtschaft  zur
Verfügung  stehen.  Aber  die  Hauptsache:  auf  welche  Weise  sollte
die  Herabsetzung  sämtlicher  Preise  auf  die  Hälfte  durchgeführt
werden?  Die  Geschichte  der  österreichischen  Finanzmaßnahmen
des  Jahres  1810  zeigt,  daß  sich  eine  Herabsetzung  der  Preise  nicht
einfach  kommandieren  läßt.
Soweit  die  „Abstempelung“  des  Papiergeldes  eine  Steuermaßnahme ­
  darstellt,  ist  ihr  Einfluß  auf  die  Preise  im  Rahmen  der
unter  IV  zu  machenden  Ausführungen  zu  würdigen.  Hier  ist  nur
noch  hervorzuheben,  daß  die  Note  außerdem  einen  wichtigen  Bestandteil ­
  des  Geldwesens  bildet,  daß  das  Vertrauen  zu  diesem,  wie
auch  zur  notenausgebenden  Reichsbank,  insbesondere  im  Ausland ­
  leicht  erschüttert  werden  kann,  wenn  sich  die  Auffassung
verbreitet,  daß  eine  solche  einträgliche  Maßnahme  von  Zeit  zu  Zeit
wiederholt  werden  könnte.  Daher  sind  sowohl  die  technischen
Schwierigkeiten  als  auch  die  krediterschüttemden  Wirkungen  der
Notenabstempelung  der  Notwendigkeit  und  Dringlichkeit  der  Heranziehung ­
  alles  steuerbaren  Vermögens  zur  Wiedergesundung  der
Finanzen  gegenüberzustellen,  wenn  die  Entscheidung  über  die
Durchführung  dieser  Maßnahme  gesucht  wird.
III.  Allleihepolitische  Maßnahmen.
1.  Eine  wirksame  Beeinflussung  der  Preise  würde  gegeben  sein,
wenn  es  gelänge,  die  während  des  Krieges  stark  vermehrte  Kaufkraft ­
  der  Einzelwirtschaften  dadurch  mattzusetzen,  daß  die  nicht
für  die  allerdringendsten  Zwecke  benötigte  Kaufkraft  in  eine
Kapitalanlage  festgelegt  würde.  Das  Bedürfnis  nach  Heranziehung ­
  langfristiger  Leihkapitalien  ist  bei  Reich,  Einzelstaaten
und  Kommunen  in  überreichlichem  Maße  vorhanden.  Diesem  Bedürfnis ­
  entspricht  zur  Zeit  nicht  der  Wille  der  Kapitalbesitzer,
ihre  Kapitalien  gegen  langfristige  Anleihen  herzugeben.  Aber
selbst  diesen  Willen  vorausgesetzt,  bietet  der  Weg  der  freiwilligen
Zeichnung  nur  eine  geringe  Gewähr  dafür,  daß  die  Einzelwirtschaften ­
  auch  wirklich  ihre  gesamten,  nicht  benötigten  Kapitalien ­
  auf  die  geldbedürftigen  Schuldner  übertragen  werden.  Sie
werden  ganz  nach  ihrem  Ermessen,  der  eine  anders  als  der
andere,  Mittel  zurückhalten,  die  sie  für  andere  Zwecke,  insbesondere ­
  zur  Verfügung  am  Gütermarkt,  bereitstellen  wollen.
Das  sind  naturgemäß  jene  Kaufkraftmengen,  von  denen  zu  er ­
            
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