Anleihepolitische Maßnahmen.
73
nicht mehr Güter zur Verteilung auf die einzelne Wirtschaft zur
Verfügung stehen. Aber die Hauptsache: auf welche Weise sollte
die Herabsetzung sämtlicher Preise auf die Hälfte durchgeführt
werden? Die Geschichte der österreichischen Finanzmaßnahmen
des Jahres 1810 zeigt, daß sich eine Herabsetzung der Preise nicht
einfach kommandieren läßt.
Soweit die „Abstempelung“ des Papiergeldes eine Steuermaß
nahme darstellt, ist ihr Einfluß auf die Preise im Rahmen der
unter IV zu machenden Ausführungen zu würdigen. Hier ist nur
noch hervorzuheben, daß die Note außerdem einen wichtigen Be
standteil des Geldwesens bildet, daß das Vertrauen zu diesem, wie
auch zur notenausgebenden Reichsbank, insbesondere im Aus
land leicht erschüttert werden kann, wenn sich die Auffassung
verbreitet, daß eine solche einträgliche Maßnahme von Zeit zu Zeit
wiederholt werden könnte. Daher sind sowohl die technischen
Schwierigkeiten als auch die krediterschüttemden Wirkungen der
Notenabstempelung der Notwendigkeit und Dringlichkeit der Her
anziehung alles steuerbaren Vermögens zur Wiedergesundung der
Finanzen gegenüberzustellen, wenn die Entscheidung über die
Durchführung dieser Maßnahme gesucht wird.
III. Allleihepolitische Maßnahmen.
1. Eine wirksame Beeinflussung der Preise würde gegeben sein,
wenn es gelänge, die während des Krieges stark vermehrte Kauf
kraft der Einzelwirtschaften dadurch mattzusetzen, daß die nicht
für die allerdringendsten Zwecke benötigte Kaufkraft in eine
Kapitalanlage festgelegt würde. Das Bedürfnis nach Heran
ziehung langfristiger Leihkapitalien ist bei Reich, Einzelstaaten
und Kommunen in überreichlichem Maße vorhanden. Diesem Be
dürfnis entspricht zur Zeit nicht der Wille der Kapitalbesitzer,
ihre Kapitalien gegen langfristige Anleihen herzugeben. Aber
selbst diesen Willen vorausgesetzt, bietet der Weg der freiwilligen
Zeichnung nur eine geringe Gewähr dafür, daß die Einzelwirt
schaften auch wirklich ihre gesamten, nicht benötigten Kapi
talien auf die geldbedürftigen Schuldner übertragen werden. Sie
werden ganz nach ihrem Ermessen, der eine anders als der
andere, Mittel zurückhalten, die sie für andere Zwecke, ins
besondere zur Verfügung am Gütermarkt, bereitstellen wollen.
Das sind naturgemäß jene Kaufkraftmengen, von denen zu er