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Zollbeamten wurde eingeschärft, daß sie ihr Augenmerk nur auf
englische Waren zu richten hätten, daß das Warenregister des
französischen Zollgesetzes nicht ohne weiteres auf diese Gegenden
anzuwenden sei, indem z. B. in Frankreich jedes importierte Tuch
aus England stamme, während man hier Unterschiede zu beobachten
habe; überhaupt sollten die Zollbeamten stets bedenken, daß sie
sich nicht innerhalb der französischen Grenzen, sondern in einem
befreundeten Lande befinden, auf dessen Handel Rücksicht genommen
werden müsse. Wo es ging, wurde die Tätigkeit der Zollbeamten
erschwert oder vereitelt. Statt z. B., wie es Vorschrift und
zweckentsprechend war, einen Douanier auf die in die Elbe ein
laufenden Schiffe zu setzen, der sie von Stade bis Hamburg be
gleiten und etwaige Betrügereien verhindern sollte, befahl Brune,
daß diese Aufsicht von unwissenden Matrosen oder Soldaten aus
geübt werde. Eine Zeitlang zwang er sogar den Zollinspektor
Endel die Zolllinie Travenlünde—Harburg—Srade aufzuheben
und seine 300 Zollwächter in Stade und Cuxhaven zusammen
zuziehen. In der Zwischenzeit bewerkstelligte sich der Schmuggel
natürlich mit größter Bequemlichkeit.
Die Aufdeckung dieser Dinge hatte zur Folge, daß Brune am
23. Juli 1807 abberufen wurde. Aber auch mit seinem Nachfolger
Bernadotte war Napoleon nicht zufrieden; er warf ihm später
vor, daß er „in Hamburg viel Geld gemacht habe". Tatsächlich
fand sich Bernadottes Namen auf einer Liste derjenigen Franzosen,
die vom Hamburger Senat mit „Geschenken" bedacht waren.
Auch bei einem Verkauf konfiszierter Schiffe in Lübeck wies ihm
de Dournon Unterschlagungen nach. Die Kaufleute hatten den
leutseligen „Prinzen von Ponte-Corvo" gern und sahen nur mit
geheimem Schmerz den Tafelluxus, den er trieb und den sie aus
ihrer Tasche bezahlen mußten. Seine Verpflegung kostete täglich
1000 fr., die aller höheren Offiziere im Monat über 100000 fr.
Das sicherste Mittel, den Schmuggel zu verhüten, so erklärte
de Tournon in feinem Bericht, sei, die holsteinischen Häfen,
Tönning, Kiel, Glückstadt, Husum zu besetzen. Ginge dies aber
aus politischen Gründen nicht an, so müsse man wenigstens den
sachverständigen Zollbeamten die Aufsicht allein überlassen, ihnen
volle Freiheit des Handelns geben, und Militär und Gensdarmerie
anweisen, nur auf Verlangen der Douane einzugreifen, im übrigen