Full text : Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

Kapitel  V.

Pacht  und  Leihen  auf  Zins.
Pacht.  Der  Verkauf,  die  Schenkung,  die  Verschreibung
(oder,  wie  die  Rechtsgelehrten  sagen,  die  /Güterübertragung
zwischen  Lebenden  oder  durch  den  Tod)  sind  nicht  die  einzigen
Wege  eines  Eigentümers,  über  seine  Habe  zu  verfügen.  Es
ist  möglich,  daß  er  sich  von  seinem  Besitz  nicht  endgiltig
trennen  will.
Nehmen  wir  an,  er  besitze  ein  Stück  Land:  es  ist  denkbar,
daß  er  es  aus  verschiedenen  Gründen  behalten  will  —  weil  es
ein  Familienerbstück  ist,  das  er  seinen  Kindern  hinterlassen  soll,
weil  dieses  Gut  seinen  Vorfahren  den  Namen  gegeben  hat,
weil  es  ihm  im  gegenwärtigen  Augenblick  zu  seiner  Wahl  als
Abgeordneter  verhilft  —  daß  er  aber  trotz  alledem  das  Land
nicht  selbst  ausnutzen  kann.  In  diesem  Falle  leiht  er  sein  Land
an  einen  Ackerbauern  aus,  er  gibt  es  ihm  in  Pacht,  das  heißt,
er  tritt  einem  andern  für  einen  gewissen  Zeitraum  sein  Recht
ab,  die  Sache  zu  benutzen  und  zu  genießen,  mit  der  Auflage  an
den  Pächter,  dem  Eigentümer  einen  bestimmten  Teil  der  Erzeugnisse ­
  oder  ihren  Gegenwert  in  Geld  abzuliefern.  Die
erste  dieser  beiden  Arten  ist  die  Halbscheidpacht
(rnötazm§e),  die  zweite  der  Pachtvertrag  (bail  ä  ferme)  im
eigentlichen  Sinne.  Beide  Arten  sind  sehr  hohen  Datums.
Dieselben  Umstände  können  offenbar  auch  bei  dem  Eigentümer ­
  von  Kapitalien,  sei  es  nun  in  natura  oder  in  Geld,
sich  einstellen;  er  hat  vielleicht  nicht  die  Möglichkeit  oder  die
Absicht,  sie  sofort  für  seinen  eigenen  Bedarf  zu  benutzen  —  in
diesem  Falle  leiht  er  sie  denen,  die  sie  wünschen  —  sie  werden
natürlich  nicht  fehlen  —  und  zwar  ebenfalls  mit  der  Auflage,
ihm  einen  Mietspreis  zu  zahlen,  das  sind  die  Zinsen.
Diese  Art  der  Verwendung  seines  Besitzes  scheint  auf  den
ersten  Blick  nur  Vorteile  für  jedermann  zu  bieten.
            
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