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Pacht und Leihen auf Zins.
gewissen Maße ausgebeutet wird. Aber gerade, um das Land
verfügbar zu machen und dadurch das Monopol der Grund
eigentümer zu beseitigen, beschränken Gesetze, die vor zwei oder
drei Jahren geschaffen sind, das Höchstmaß der Ländereien, die
der Eigentümer besitzen darf: alles, was diese Grenze über
schreitet, wird gegen Entschädigung enteignet und den Bauern,
die nicht Eigentümer sind, zum Kauf oder zur Pacht angeboten.
Unter diesen Verhältnissen kann man die tragische Geschichte
der Pacht als abgeschlossen ansetzn, aber nicht die des Grund
eigentums; das ist etwas anderes.
Leihen auf Zins. Gehen wir zu der zweiten Art des Ver-
mietens über, die sich nicht auf das Land, sondern auf das Geld
erstreckt, und die im besonderen den Namen Leihen führt.
Hier ist wieder auf den ersten Blick das Geldleihen eine
Art, über das Geld zu verfügen, die jedermann nur Vorteile
bringt.
Zahlreich die Personen, die Kapitalien besitzen, ohne aus
hundert Gründen sie persönlich als industrielle Unternehmer
oder Kaufleute ausnutzen zu können. Was können sie besseres
tun als diese Kapitalien einem zu leihen, der sie seinerseits
ausnutzen will, und zwar nicht bloß in seinem eigenen
Interesse, sondern zu jedermanns Nutzen? Was gibt es auch
Vorteilhafteres für einen, der kein Geld hat oder nicht Zeit
hat, ein Kapital durch Sparen zu schaffen — denn um ein
großes Kapital durch Sparen anzuhäufen, braucht man ein
ganzes Menschenleben und sogar mehrere — was also gibt es
vorteilhafteres als dies Kapital zur sofortigen Ausnutzung fix
und fertig vorzufinden, mit Hilfe einer kleinen Entschädigung,
die er Jahr für Jahr zu zahlen hat und die man Zins nennt?
Mit einem Wort: das Ausleihen auf Zinsen ist ein Mittel,
Kapitalien allen denen zur Verfügung zu stellen, die keine
haben, und zwar auf Grund einer Entschädigung, die im allge
meinen niedriger ist als die Summe von Opfern, die der Ent
leiher auf sich nehmen müßte, um selbst dies ihm fehlende
Kapital zu schaffen.
Weder unter dem Gesichtspunkt der beiderseitigen Vor
teile noch unter dem der Gerechtigkeit gibt es also auf den
ersten Blick etwas, das bei dem Verleihen auf Zins Anstoß
erregen könnte. Aber auch hier wieder und noch viel mehr als
im vorigen Fall werden wir sehn, wie eine an sich einfache und
gute Einrichtung sich allmählich so wandeln kann, daß sie un
ausdenkbare Störungen in der Gesellschaft verursacht.