Full text: Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

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Pacht und Leihen auf Zins. 
gewissen Maße ausgebeutet wird. Aber gerade, um das Land 
verfügbar zu machen und dadurch das Monopol der Grund 
eigentümer zu beseitigen, beschränken Gesetze, die vor zwei oder 
drei Jahren geschaffen sind, das Höchstmaß der Ländereien, die 
der Eigentümer besitzen darf: alles, was diese Grenze über 
schreitet, wird gegen Entschädigung enteignet und den Bauern, 
die nicht Eigentümer sind, zum Kauf oder zur Pacht angeboten. 
Unter diesen Verhältnissen kann man die tragische Geschichte 
der Pacht als abgeschlossen ansetzn, aber nicht die des Grund 
eigentums; das ist etwas anderes. 
Leihen auf Zins. Gehen wir zu der zweiten Art des Ver- 
mietens über, die sich nicht auf das Land, sondern auf das Geld 
erstreckt, und die im besonderen den Namen Leihen führt. 
Hier ist wieder auf den ersten Blick das Geldleihen eine 
Art, über das Geld zu verfügen, die jedermann nur Vorteile 
bringt. 
Zahlreich die Personen, die Kapitalien besitzen, ohne aus 
hundert Gründen sie persönlich als industrielle Unternehmer 
oder Kaufleute ausnutzen zu können. Was können sie besseres 
tun als diese Kapitalien einem zu leihen, der sie seinerseits 
ausnutzen will, und zwar nicht bloß in seinem eigenen 
Interesse, sondern zu jedermanns Nutzen? Was gibt es auch 
Vorteilhafteres für einen, der kein Geld hat oder nicht Zeit 
hat, ein Kapital durch Sparen zu schaffen — denn um ein 
großes Kapital durch Sparen anzuhäufen, braucht man ein 
ganzes Menschenleben und sogar mehrere — was also gibt es 
vorteilhafteres als dies Kapital zur sofortigen Ausnutzung fix 
und fertig vorzufinden, mit Hilfe einer kleinen Entschädigung, 
die er Jahr für Jahr zu zahlen hat und die man Zins nennt? 
Mit einem Wort: das Ausleihen auf Zinsen ist ein Mittel, 
Kapitalien allen denen zur Verfügung zu stellen, die keine 
haben, und zwar auf Grund einer Entschädigung, die im allge 
meinen niedriger ist als die Summe von Opfern, die der Ent 
leiher auf sich nehmen müßte, um selbst dies ihm fehlende 
Kapital zu schaffen. 
Weder unter dem Gesichtspunkt der beiderseitigen Vor 
teile noch unter dem der Gerechtigkeit gibt es also auf den 
ersten Blick etwas, das bei dem Verleihen auf Zins Anstoß 
erregen könnte. Aber auch hier wieder und noch viel mehr als 
im vorigen Fall werden wir sehn, wie eine an sich einfache und 
gute Einrichtung sich allmählich so wandeln kann, daß sie un 
ausdenkbare Störungen in der Gesellschaft verursacht.
	        
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