Full text : Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

Kapitel  VI.

Lohn  und  Gewinn.
Wir  haben  schon  gesehn,  wie  der  Eigentümer  seinen  Besitz
auf  drei  verschiedene  Arten  benutzen  kann:  ihn  zur  Befriedigung ­
  seiner  Bedürfnisse  verwenden,  das  heißt  ihn  aufzehren,
ihn  einem  andern  durch  Schenkung,  Legat  oder  Verkauf  übertragen, ­
  nur  die  Nutznießung  zeitweise  abtreten,  nämlich  vermieten ­
  oder  leihen."  Es  bleibt  eine  letzte  Berwendungsart,
in  ihren  Folgen  die  wichtigste  von  allen,  doch  hat  sie  seltsamerweise ­
  in  der  volkswirtschaftlichen  Begriffsbestimmung  keinen
besonderen  Namen  bekommen:  es  ist  die,  den  Besitz  Werte
schaffen  zu  lassen.
Es  bedeutet,  den  Besitz  anzuwenden,  um  neue  Güter
hervorzubringen  und  ihn  fruchtbringend  zu  machen:  den
kleinen  Hausgarten  nicht  nur  zum  Riechen  an  den  Rosen  und
zur  Siesta  zu  benutzen,  sondern  ihn  in  einen  Gemüse-  oder
Obstgarten  zu  verwandeln,  sich  des  Robinsonschisfs  zu  bedienen, ­
  nicht  um  auf  dem  Meer  spazieren  zu  fahren  oder  eine
günstige  Gelegenheit  zum  Entweichen  von  der  Insel  abzuwarten, ­
  sondern  um  zu  fischen  und  jeden  Tag  Fische  heimzubringen; ­
  und  es  handelt  sich  um  den  Reichtum  in  seiner
banalen  Gestalt,  um  das  Geld,  um  die  Frage,  wie  es  anzuwenden ­
  ist,  nicht  indem  man  es  ausgibt,  indem  man  es  „aufißt", ­
  wie  man  gemeinhin  sagt,  sondern  indem  man  es  in  ein
produktives  Unternehmen  steckt.
Nun  heißt  ein  beliebiges  Gut,  das  zur  Erzeugung  weiterer ­
  Reichtümer  verwandt  wird,  ein  Kapital.  Im  allgemeinen
kann  das  Kapital  nur  insofern  weitere  Güter  erzeugen,  als  es
durch  die  Arbeit  befruchtet  wird.
Doch  gibt  es  einige  Fälle,  wo  ein  Kapital  bloß  durch  die
Mitwirkung  der  Natur  produktiv  sein  kann,  wie  z.  B.  das
zum  Brüten  hingelegte  Ei,  das  die  Hühnchen  hervorbringen
            
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