Full text : Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

72  Anfangsgründe  der  Volkswirtschaftslehre.

heißt  Lohn,  und  wer  ihn  erhält,  heißt  Lohnarbeiter.  Der
Zahlende,  der  Eigentümer,  heißt  in  dieser  neuen  Rolle  „Arbeitgeber". ­

Der  Arbeitslohn.  Nun  birgt  diese  Verwendung  des
Kapitals,  die  Arbeitsmiete  heißt,  furchtbare  Folgen  in  sich,
viel  mehr  als  irgendeine  andere  der  schon  dargelegten  Verwendungsweisen. ­
  Sie  erscheint  durchaus,  ganz  wie  die  vorher
genannten,  für  beide  Parteien  sehr  vorteilhaft.  Zunächst  für
den  Eigentümer;  denn  sie  erlaubt  ihm,  ein  Gut  auszunutzen,
das  er  sonst  in  die  Hand  eines  andern  durch  Veräußerung
oder  leihweise  hätte  übergeben  müssen,  indem  er  gewissermaßen
seinen  Abschied  genommen  hätte.  Es  ist  für  den  vorteilhaft,
dessen  Dienste  er  fordert,  für  den  Lohnarbeiter,  denn  dieser
findet  in  dem  Tage-  oder  Wochenlohn  ein  festes  Einkommen,
ohne  daß  er  die  Initiative  des  Schaffens  zu  ergreifen  braucht,
ohne  daß  er  die  Mühe  des  Leitens  oder  die  mit  jedem  Unternehmen ­
  verbundenen  Sorgen  auf  sich  zu  nehmen  hat.
Wie  kommt  es  nun  aber,  daß  eine  scheinbar  so  unschuldige,
sogar  ursprünglich  so  brüderliche  Verwendungsart  den  Sozialismus ­
  erzeugt  hat,  den  Klassenkampf,  die  soziale  Revolution
und  so  die  Pandorabüchse  allen  sozialen  Geißeln  geöffnet  hat?
Zum  dritten  Mal  sehen  wir  eine  wirtschaftliche  Institution,
die  in  ihren  Ursprüngen  wie  eine  wohltätige  aussieht,  zu  einem
Gährungsstoff  der  Zwietracht  in  der  Gesellschaft  werden.  Man
sollte  wahrhaftig  meinen,  es  sei  irgend  ein  Teufelsgeist,  der
darauf  aus  ist,  wie  im  Paradies  diese  Fragen  in  Giftfrüchte
zu  verwandeln  gleich  denen,  die  auf  dem  Baume  der  Erkenntnis ­
  wuchsen.
Die  Erklärung  dafür  ist,  daß  der  Arbeitsvertrag  zwischen
einem  Kapitalisten  und  einem  Arbeiter  niemals  in  der  idyllischen ­
  Gestalt  wechselseitiger  Hilfe  verwirklicht  worden  ist.
Wie  ist  es  in  der  Tat  gewesen?  Vor  Bildung  des  Privateigentums, ­
  solange  die  Menschen  unter  dem  System  der  Hauswirtschaft ­
  gelebt  haben,  von  der  ich  schon  gesprochen  habe,
z.  B.  in  der  patriarchalischen  Familie,  vor  dieser  Zeit  existierte
das  Lohnwesen  noch  nicht;  es  war  nicht  nötig,  denn  das
Familienhaupt  ließ  sein  Land  und  seine  Herden  durch  die
Arbeit  der  Seinen  Nutz  und  Frucht  bringen.  Zunächst  durch
die  seiner  Frau,  die  zwar  nicht  seine  erste  Lohnarbeiterin,  doch
aber  seine  erste  Arbeiterin  gewesen  ist,  dann  durch  seine
Kinder.  Aber  mit  dem  Tage,  an  dem  diese  Familienwirtschaft
verschwand  und  durch  die  Arbeitsteilung  und  das  Privat ­
            
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