Full text : Zur Revision des Fabrikgesetzes

       
 
 
 
 
 
  
 
 
 
 
  
    

Ark 24.

— 108 —

Der Vorbehalt betreffend die Anwendbarkeit der Haftpilichtgesetze
 ist notwendig*). Im Uebrigen gilt, was an Bestimmungen
von Bundesgesetzen durch das vorliegende Gesetz nicht ausdrücklich
 aufgehoben wird, weiter. Im Kollisionsfall entscheidet der
Richter. Unser Antrag lautet:

Der Bundesrat wird beauftragt, auf Grundlage
der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 17.
Brachmonat 1874 betreffend die Volksabstimmung )
über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse die Bekanntmachung
 dieses Gesetzes zu veranstalten und
das Inkrafttreten der einzelnen Bestimmungen festzusetzen.


 

*) Vgl. oben, Seite 69/70,

 
            
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