Object: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Anmeiku ng. Dem Mangan-Roheisen ist das Spiegel 
roheisen ähnlich, welches 5—20 % Mangan enthält; solches 
Eisen ist im frischen Bruch silberweiss und grobkristallig 
(blätterig); es wirkt auf die Magnetnadel. 
2. Kieselroheisen (Ferro-Silicium) ist dem grauen 
Roheisen ähnlich, die Bruchfläche ist grobkörnig mit stark 
glänzenden Punkten, einfachen oder sternförmigen Plättchen 
mit gläsernem Glanz. Die Farbe dieses Roheisens ist grau oder 
gräulich. 
3. Das Chrom-Roheisen (Ferro-Chrom) ist sehr 
hart und spröde (wird in nicht grossen Stücken, häufig in 
Gestalt grober Körner) eingeführt; der Bruch ist deutlich 
kristallig, fein strahlen- oder nadelförmig, hell, mit sehr 
kleinen, stark glänzenden Punkten. An der Luft wird das 
Chromroheisen gelb, und an der Oberfläche laufen die 
Farben leicht an, wie beim Manganeisen (C. 91, Nr. 11 318). 
Das Zolldepartement schreibt vor, eine tunlichst genaue 
Bestimmung der zu besichtigenden Roheisensorten 
vorzunehmen, in Zweifelsfällen aber dem Departement 
Muster zur Untersuchung einzusenden (C. 01, Nr. 944). 
140. Eisen: 
1. Band- 1 ) und Sorteneisen jeder Art, mit Aus 
nahme des unten genannten; Eisen in Luppen, 
Puddlingsstücken oder Blöcken, als Bruch, Mili 
tärs, Eisenpulver, für das Pud .- . 0,90 
1. Vertragsgemäss: Stab- und Sorteneisen jeder 
Art, mit Ausnahme des unten genannten; Eisen in 
Luppen, Puddlingsstücken oder Masseln, Bruch 
eisen, Millbars, Eisenstaub, für das Pud .... 0,75 
Eisen und Stahl in Bändern — nach P. 1 
der Art. 140 oder 142 (C. 94, Nr. 21 510). 
2. eiserne Schienen, auch gelocht und aus 
geklinkt, für das Pud 0,90 
Eisen- und Stahlschienen für Dampf-, Pferde- 
und elektrische Bahnen fallen unabhängig von der Form ihres 
Querschnitts unter P. 2 der Art. 140 oder 142 (C. 98, Nr. 15 000). 
3. Eisenblech jeder Art, 1 / 2 mm und darüber 
stark; Platten, über 46 cm breit; Sorteneisen jeder 
Art, in einer Breite oder Höhe von mehr als 
46 cm sowie in einer Stärke oder mit einem Durch 
messer von 18 cm und darüber; Fa$oneisen 
(T-Eisen, Doppel-T-Eisen, B-Eisen, Z-Eisen und 
von anderen ähnlich geformten Querschnitten, 
ausser Winkeleisen, welches nach P. 1 dieses 
Artikels verzollt wird); dünnsortiges Eisen, in 
l ) Nach der amtlichen französischen Ausgabe : Stab 
eisen (fer en barres).
	        
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