Full text: Zur Revision des Fabrikgesetzes

    
  
   
    
    
   
   
      
    
      
    
    
    
      
      
    
    
     
  
   
  
Wo unseres Landes. Wir halten es deshalb für notwendig, 
dass dem Bundesrate als beratendes Organ eine aus Fach 
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der Wissenschaft und d Praxis, aus Arbeitgebern und 
  
der verschiedenen Hauptindustrien zusammengesetzte 
  
he Industriekommission beigegeben 
    
Kommission 
Präsidium des Vorstehers des 
  
zusammentreten; der Abteilungschef {für 
    
Zum 
jen Ausnahmsb« 
  
      
lesrate zu verlangenc 
     
  
jeit u e Rekurse an den Bundt 
We gen der Arb rschı 
ind nach Gutfinden dem Bundesrate 
re wäre durch die Vollziehungs\ 
  
1 UTir art} ara + 7 +r 
ordnen. Wir machen darauf aufn 
  
ıg durch das Bundesgesetz 
  
’hwach- und Starkstromanlagen, vom 
  
  
1902 *), geschaffen worden ist und dass die Erfahrungen, 
  
tzt gemacht hat, nur gute sind. Ferner ist darauf 
4: 
derartige Instanz schon durch 
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treffend . die. Fabrikarbeit von 
vom 2. November 1892, ein- 
  
Für die richtige‘ Interpretation der Gesetzesartikel, für die 
ler Rekurse, für einen den sozialen 
den aus der internationalen Konkurrenz s 
  
Anforderungen und 
Ergebenden Bedürfnissen der Industrie gleichmässig Rechnung 
tragenden, weitern Ausbau der Arbeiterschutzgesetzgebung ver- 
  
n wir Ss grosse Stücke von der Einführung dieser Insti- 
Das 
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Xann nur in gutem Sinne wirken. Man wird sich so besser ver- 
  
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Zusammenarbeiten von Arbeitgebern und Arbeitern 
  
Stehen lernen und möglicher Weise mit der Zeit auch über Fragen 
Verständigen können, die heute noch als unlösbar erscheinen. 
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