Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

Z.  Berliner  QQiablkrcie
Zentralwablbureau  i  Sophien  straße  6  bei  JYUjnzer,  Mmt  III,  8367

Hnwcisung
für  die  Abteilungs-  und  Bezirks-Führer  betreffs  Vorbereitungen
und  Organisation  zur  Reichstagswahl.

Für  die  Abteilungs-Führer.
8  >•
Die  Abteilungsführer  haben  im  Zentrum  des  Abteilungsbezirks  ein  Lokal  zu  wählen,  von  dem  aus  alle  Arbeiten.
Beaufsichtigung  und  Leitung  der  Organisation  am  Tage  der  Wahl  leicht  und  ungehindert  erfolgen  kann.  Erfordernis  ist,
daß  im  Lokal  ein  Telephon-Anschlnß  besteht.
§  2.
Der  Abteilungsführer  hat  dafür  zu  sorgen,  daß  für  jeden  Wahlbezirk  ein  zuverlässiger  Parteigenosse  jvezirkSführerj
die  Leitung  der  Wahlarbeiten  übernimmt.
§3-3m
  Besitz  des  Abteilungsführers  befinden  sich  je  zwei  Wählerlisten  für  jeden  Bezirk;  die  Hauslisten;  für  jeden
Wähler  zwei  mit  genauer  Adresse  versehene  Kuverts,  auf  denen  links  oben  die  Nummer  des  Wählers  aus  der  Wählerliste
übertragen  ist.
Ein  größerer  Posten  Kuverts  ohne  Adresse;  Zettel,  die  eine  Aufforderung  zur  Wahl  für  säumige  Wähler  enthalten ­
  und  eine  genügende  Zahl  von  Stimmzetteln.
8  ».
Das  im  §  3  genannte  Material  hat  der  Abteilungsführer,  gut  geordnet,  füx  jeden  Bezirk  gesondert  zu  halte»».
Die  mit  Adressen  versehenen  Kuverts  sollen  die  zweite  und  dritte  dringlichere  Aufforderung  an  die  säumigen
Wähler  und  einen  Stimmzettel  enthalten.
Die  Kuverts  sind  mittelst  Querbändern,  nach  Läufern  zusammengebändelt  und  der  Nummer  der  Wählerliste  nach  in
Kartons  geordnet,  aufzubewahren.
§5.
Am  Tage  der  Wahl  treffen  sich  die  Bezirksführer  mit  ihren  Lülfskrästen  um  6  Uhr  früh  im  Abteilungsbureau.
Lier  werden  eine  Wählerliste,  Block  und  Stimmzettel  an  die  Lülfsleute  gegeben.
Lim  9  Uhr  hat  sich  jeder  Bezirksführer  mit  den  Hülfsleuten  in  das  Wahllokal  zu  begeben.
8  6.
Der  Abteilungsführer  hat  Sorge  zu  tragen,  daß  ein  ununterbrochener  Verkehr  durch  Abholen  der  Blockzettel
zwischen  dem  Wahllokal  und  dem  Abteilungsbureau  stattfindet;  alle  Störungen,  Mangel  von  Hnlfskräften,  Verstöße  gegen
bas  Wshlreglcmcnt  sind  sofort  an  das  Zentralwahlbnreau  zu  melden;  wenn  möglich,  sind  Radfahrer  für  diese  Botendienste ­
  zu  benutzen.
§  7.
Der  Abteilungsführer  hak  durch  geeignete  Hülfskräfte  die  auf  dem  Vlockzettel  angegebenen  Ziffern  (die  Wähler,
welche  gewählt  haben)  in  der  Wählerliste,  sowie  in  der  Hausliste  aufzusuchen  und  durch  einen  blaue»»  Strich  in  die  dafür
freigelassene  Rubrik  anzuzeichnen,  zum  Zeichen,  daß  der  Wähler  seine  Stimme  abgegeben  hat.
Desgleichen  sind  aus  den  Kartons  die  für  diesen  Wähler  bestimmten  Kuverts  herauszunehmen,  sodaß  nur  die
.Kuvetts  der  säumigen  Wähler  in  der,  Kartons  verbleiben.
8  8-Die
  erste  Anfforderung  an  säumige  Wähler  (Schleppen)  »vird  a,n  Tage  der  Wahl  10  Minute»  vor  i2  Uhr
erlassen.  Die  Lülfsleute  nehmen  die  Lauslisten  zur  Land  und  eine  Anzahl  Knvertö  ohne  Adresse,  die  eine  Aufforderung
zur  Wahl  und  einen  Stimmzettel  enthalten,  um  an  jeden  Wähler,  der  seine  Stimme  noch  nicht  abgegeben  hat,  die  Aufforderung ­
  zu  übermitteln.  Es  soll  möglichst  versucht  werden,  mit  dem  Wähler  persönlich  in  Berührung  zu  treten.
Spätestens  um  '/jti  Uhr  ist  diese  Arbeit  beendet  und  die  Lauslistc  wird  geordnet  und  vervollständigt  im  Abteilungbureau.

8  9.
Die  zweite  Aufforderung  an  die  säumigen  Wähler  erfolgt  um  4  Uhr  mit  adressierten  Kuverts.  Um  Uhr
nfolgt  die  letzte  Aufforderung  in  derselben  Art.

43  und  44.  Zirkular  an  die  Abteilungs-  und  Bezirkssichrer
            
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