Full text: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Verband der Sozialdemokratischen Wahlvereine 
Berlins und Umgegend. 
Der Kassierer. 
55. Parteistempel 
die Bestimmungen über die Aktionsmittel und die Bedingungen der Mit 
gliedschaft im Laufe der Zeit anders gefaßt. 
Die Geschichte der Statuten der Wahlvereine von drei Berliner Reichs 
tagswahlkreisen mag dies veranschaulichen. Die stärkste Veränderung weist 
das Statut des in: April 1889 gegründeten sozialdemokratischen Wahlvereine 
für den ersten Berliner Reichstagswahlkreis auf. Seine Einleitungspara 
graphen lauten in der ersten Fassung: 
„§ 1. 
Zweck des Vereins ist die Erzielung volkstümlicher Wahlen. 
8 2. 
Dieses Ziel soll erreicht werden: 
a) durch tatkräftige Agitation bei den Wahlen; 
b) durch wissenschaftliche, im volkstümlichen Sinne gehaltene Vorträge, 
und durch Abhaltung von Versammlungen in politischer Beziehung;. 
c) durch Verbreitung von Flugblättern. 
8 3- 
Mitglied des Wahlvereins kann jeder vollberechtigte Bürger Berlins 
werden, welcher sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet." 
Deutlich zeigt sich hier noch der Einfluß des Ausnahmegesetzes, unter 
dessen Walten das Statut geschaffen wurde. Die Ausdrücke sind so gewählt, 
daß sie weitere oder engere Auslegung erlauben, und die Mitgliedschaft 
wird von Bedingungen abhängig gemacht, die Zeugnis davon ablegen, wie 
sehr noch aus die Gerichte Rücksicht zu nehmen war. 
Das Statut blieb über zehn Jahre in Kraft. Der Wahlverein 
Berlin I konnte in seiner alten Verfassung selbst den Köllerstrcich über 
dauern. Erst im Jahre 1901 gab er sich ein neues Statut. Dort aber 
wird im ersten Paragraph nicht mehr als Zweck bloß die „Erzielung volks 
tümlicher Wahlen" hingestellt, sondern heißt es nun politisch bestimmter und 
weitergreifend: „der Verein bezweckt, die Grundsätze und Ziele der Sozial 
demokratie zu fördern." Die Änderung des zweiten Paragraphen ist nicht 
wesentlich, immerhin ward auch er ettvas bestimmter gefaßt, und der dritte 
Paragraph macht die Aufnahme in den Verein nicht mehr vom Besitz 
bürgerlicher und sonstiger „Rechte" abhängig, sondern läßt jeden zu, der 
die Bestrebungen der sozialdemokratischen Partei Deutschlands anerkennt. 
Diesem neuen Statut wurde als Anhang ein „Organisationsplan" 
beigegeben, der dem uns schon bekannten Bilde entspricht. Wir finden 
Berlin l in sechs Abteilungen mit je einem Abteilungsführer eingeteilt. 
Die Abteilungsführer, die Sitz und Stimme in den Vorstandssitzungen 
des Vereins haben, werden vom Vorstand ernannt und ernennen ihrerseits
	        
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