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Als im Jahre 1896 das Bürgerliche Gesetzbuch im Reichstag zur
Annahme kam, wurden von sozialdemokratischer Seite stark besuchte Franenversammlungen
veranstaltet, in denen gegen die Bestimmungen des Gesetzbuchs
protestiert wurde, durch welche insbesondere die Frauen und Mädchen
der Arbeiterklasse rechtlich und in sonstiger Linsicht benachteiligt wurden.
Gegen die Lex Recke zur Erwürgung des Vereinsrcchts in Preußen,
die im Frühjahr 1897 das Licht der Welt erblickte, legten im Mai und
Juni jenes Jahres verschiedenartige Versammlungen der Berliner Arbeiter
Protest ein. Den Anfang machten am 20. Mai 14 große Volksversammlungen,
die von der politischen Partei veranstaltet waren, und an sie schlossen
sich in den nun folgenden Wochen weitere Proteswersammlungen, insbesondere
am 9. Juni eine Reihe gewerkschaftlicher Massenversammlungen,
an, die alle der Abwehr jenes Reaktionsversuches gewidmet waren.
Am 21. Februar 1898 protestierten fünf gewerkschaftliche Massenversammlungen
in Berlin und ebensolche Versammlungen in Charlottenburg
und Schöneberg sowie in den folgenden Tagen Gewerkschaftsversammlungen
in Nixdorf und Spandau gegen das fünf Wochen vorher vom
„Vorwärts" bekanntgegebene geheime Rundschreiben des Grafen Posadowsky
vom 13. Dezember 1896, das von den Behörden und Unternehmern
Gutachten darüber einforderte, ob nicht ein erhöhter Schutz gegen „Mißbrauch
des Koalitionsrcchts seitens der Arbeiter" notwendig sei. Ein zweites
Mal traten 1898 die Berliner Gewerkschaften mit Proteswersammlungen in
Aktion, als am 5. September Wilhelm II. in Oeynhausen ein Zuchthausgesetz
gegen „Verführung zum Streik, Streikzwang und dergleichen" ankündigte,
und als die angekündigte Zuchthausvorlage am 1. Juni 1899
vor den Reichstag gebracht wurde, antwortete am 7. Juni die Berliner
Arbeiterschaft in 19 bis zum Erdrücken gefüllten Massenversammlungen mit
geharnischtem Protest gegen dieses „Produkt krassesten Klassenvorurteils"
und „Attentat auf das Koalitionsrecht". Die überall mit Begeisterung
angenommene Resolution, in der der Gesetzentwurf solchermaßen gekennzeichnet
wurde, hob noch besonders als Beweis für dessen „Feindseligkeit
gegen die berechtigte Selbsthilfe der Arbeiter" den Satz aus seiner Begründung
hervor, daß es sich gerade bei den Arbeitswilligen „um ruhige,
in die Staatsordnung sich schickende, für den Staat besonders nützliche
Elemente handelt, welche in ihren mit den Staatsinteressen zusammenfallenden
persönlichen Interessen wirksam zu schützen eine wichtige und dringliche
Aufgabe der Staatsgewalt" sei. Auch in diesem Falle folgten die
Vororte dem Berliner Beispiel, und ebenso hielten noch die Arbeiter einzelner
Berufe besondere Protestversammlungen ab.
Nachdem schon gelegentlich einer Vorlage auf Erhöhung der deutschen
Kriegsflotte, die im Winter 1897/98 zur Verhandlung und Annahme
kam, in Berliner Volksversammlungen Protest erhoben worden
war (so unter anderen am 1. Februar 1898), gab die noch keine zwei
Jahre später — am 26. Januar 1900 — dem Reichstag unterbreitete
neue Flottenvorlage, wonach die Schlachtflotte und der Bestand an
großen Auslandsschiffen des Reichs verdoppelt werden sollten, das
Signal zu einer besonders eindrucksvollen Gegendemonstration. Am 7. Februar
1900 fanden in Berlin und einigen Vororten — andere Vororte
folgten tags darauf und weiterhin — 19 große Volksversammlungen statt.