Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Als  im  Jahre  1896  das  Bürgerliche  Gesetzbuch  im  Reichstag  zur
Annahme  kam,  wurden  von  sozialdemokratischer  Seite  stark  besuchte  Franenversammlungen
  veranstaltet,  in  denen  gegen  die  Bestimmungen  des  Gesetzbuchs ­
  protestiert  wurde,  durch  welche  insbesondere  die  Frauen  und  Mädchen
der  Arbeiterklasse  rechtlich  und  in  sonstiger  Linsicht  benachteiligt  wurden.
Gegen  die  Lex  Recke  zur  Erwürgung  des  Vereinsrcchts  in  Preußen,
die  im  Frühjahr  1897  das  Licht  der  Welt  erblickte,  legten  im  Mai  und
Juni  jenes  Jahres  verschiedenartige  Versammlungen  der  Berliner  Arbeiter
Protest  ein.  Den  Anfang  machten  am  20.  Mai  14  große  Volksversammlungen, ­
  die  von  der  politischen  Partei  veranstaltet  waren,  und  an  sie  schlossen
sich  in  den  nun  folgenden  Wochen  weitere  Proteswersammlungen,  insbesondere ­
  am  9.  Juni  eine  Reihe  gewerkschaftlicher  Massenversammlungen,
an,  die  alle  der  Abwehr  jenes  Reaktionsversuches  gewidmet  waren.
Am  21.  Februar  1898  protestierten  fünf  gewerkschaftliche  Massenversammlungen ­
  in  Berlin  und  ebensolche  Versammlungen  in  Charlottenburg ­
  und  Schöneberg  sowie  in  den  folgenden  Tagen  Gewerkschaftsversammlungen ­
  in  Nixdorf  und  Spandau  gegen  das  fünf  Wochen  vorher  vom
„Vorwärts"  bekanntgegebene  geheime  Rundschreiben  des  Grafen  Posadowsky
  vom  13.  Dezember  1896,  das  von  den  Behörden  und  Unternehmern
Gutachten  darüber  einforderte,  ob  nicht  ein  erhöhter  Schutz  gegen  „Mißbrauch ­
  des  Koalitionsrcchts  seitens  der  Arbeiter"  notwendig  sei.  Ein  zweites
Mal  traten  1898  die  Berliner  Gewerkschaften  mit  Proteswersammlungen  in
Aktion,  als  am  5.  September  Wilhelm  II.  in  Oeynhausen  ein  Zuchthausgesetz ­
  gegen  „Verführung  zum  Streik,  Streikzwang  und  dergleichen"  ankündigte, ­
  und  als  die  angekündigte  Zuchthausvorlage  am  1.  Juni  1899
vor  den  Reichstag  gebracht  wurde,  antwortete  am  7.  Juni  die  Berliner
Arbeiterschaft  in  19  bis  zum  Erdrücken  gefüllten  Massenversammlungen  mit
geharnischtem  Protest  gegen  dieses  „Produkt  krassesten  Klassenvorurteils"
und  „Attentat  auf  das  Koalitionsrecht".  Die  überall  mit  Begeisterung
angenommene  Resolution,  in  der  der  Gesetzentwurf  solchermaßen  gekennzeichnet ­
  wurde,  hob  noch  besonders  als  Beweis  für  dessen  „Feindseligkeit
gegen  die  berechtigte  Selbsthilfe  der  Arbeiter"  den  Satz  aus  seiner  Begründung ­
  hervor,  daß  es  sich  gerade  bei  den  Arbeitswilligen  „um  ruhige,
in  die  Staatsordnung  sich  schickende,  für  den  Staat  besonders  nützliche ­
  Elemente  handelt,  welche  in  ihren  mit  den  Staatsinteressen  zusammenfallenden ­
  persönlichen  Interessen  wirksam  zu  schützen  eine  wichtige  und  dringliche ­
  Aufgabe  der  Staatsgewalt"  sei.  Auch  in  diesem  Falle  folgten  die
Vororte  dem  Berliner  Beispiel,  und  ebenso  hielten  noch  die  Arbeiter  einzelner ­
  Berufe  besondere  Protestversammlungen  ab.
Nachdem  schon  gelegentlich  einer  Vorlage  auf  Erhöhung  der  deutschen ­
  Kriegsflotte,  die  im  Winter  1897/98  zur  Verhandlung  und  Annahme ­
  kam,  in  Berliner  Volksversammlungen  Protest  erhoben  worden
war  (so  unter  anderen  am  1.  Februar  1898),  gab  die  noch  keine  zwei
Jahre  später  —  am  26.  Januar  1900  —  dem  Reichstag  unterbreitete
neue  Flottenvorlage,  wonach  die  Schlachtflotte  und  der  Bestand  an
großen  Auslandsschiffen  des  Reichs  verdoppelt  werden  sollten,  das
Signal  zu  einer  besonders  eindrucksvollen  Gegendemonstration.  Am  7.  Februar ­
  1900  fanden  in  Berlin  und  einigen  Vororten  —  andere  Vororte
folgten  tags  darauf  und  weiterhin  —  19  große  Volksversammlungen  statt.
            
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