Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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übertragen.  Das  letztere  war  unter  anderem  der  Fall  beim  großen
Kampf  der  Metalldrücker  und  Gürtler,  der  im  Lerbst  1903  zur  Aussperrung ­
  von  über  3000  Arbeitern  führte.  Im  Jahresbericht  des  Berliner
Arbeitersekretariats  für  1903  findet  man  auf  Seite  74  und  75  eine  Liste
von  15  in  jenem  Jahr  vor  dem  Einigungsamt  abgeschlossenen  Verträgen,
darunter  zwei  beim  Gericht  deponierte  Tarifverträge  zwischen  ganzen
Organisationen  der  Unternehmer  und  der  Arbeiter.  Von  53  im  Jahre  1904  in
Berlin  in  Kraft  befindlichen  kollektiven  Arbeitsverträgen  waren  27,  also  gerade
die  Lälfte,  vor  dem  Einigungsamt  abgeschlossen  worden,  und  nur  bei  10
von  diesen  war  ein  Streik  vorausgegangen,  17  hatten  ohne  einen  solchen
vermittelt  werden  können.
Eine  bedeutungsvolle  Arbeit,  die  eine  vom  Ausschuß  des  Berliner
Gewerbegerichts  eingesetzte  Kommission  im  Laufe  des  Jahres  verrichtet  hat,
war  die  Ausarbeitung  der  Grundzüge  eines  Gesetzentwurfs  über  die
Regelung  des  Akkord-  (Geding-)  Vertrages  im  Anschluß  an
die  Vorschriften  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  über  den  Dienstvertrag, ­
  mit  besonderen  Bestimmungen  über  den  Gruppenakkord.
Die  Arbeit,  die  im  August  1906  durch  einstimmige  Annahme  der  Vorlage
der  Kommission  ihren  Abschluß  fand,  interessierte  begreiflicherweise  die
Gewerkschaften,  aus  deren  Reihen  auch  die  Anregung  zu  ihr  gekommen
war,  in  hohem  Grade  und  wurde  von  ihnen  durch  Gutachten  und  Auskünfte
wesentlich  unterstützt.  Besonders  erwähnt  wird  in  dieser  Hinsicht  der
Aufsatz  des  Berliner  Arbeitersekretärs  Alwin  Körsten  „Ist  Akkordarbeit ­
  Dienst-  oder  Werkvertrag?"  Den  Entwurf  selbst  findet  man  im
Bericht  des  Berliner  Arbeitersekretariats  für  1906.  Ein  Satz  aus  diesem
Jahresbericht  betrifft  das  Gewerbegericht  als  Einigungsamt  und  lautet:
„Dem  Berliner  Gewerbegericht  kann  auch  für  das  verflossene  Jahr
das  Anerkenntnis  nicht  versagt  werden,  daß  es  bestrebt  war,  bei
Einigungsverhandlungen  zwischen  Arbeitnehmern  und  Arbeitgebern  die
ausgleichende  Linie  zu  finden  und  in  den  meisten  Fällen  zwischen
den  Parteien  zufriedenstellende  Resultate  zu  erzielen  wußte."
Das  konnte  aber,  wiederholen  wir,  das  Gewerbegericht  nur  dank  der
Löhe  der  Arbeiterorganisation.  In  allen  seinen  Betätigungen:  als  Rechtsinstanz, ­
  als  Aussteller  von  Gutachten  und  als  Vermittler  oder  Schiedsrichter ­
  in  gewerblichen  Konflikten  ist  es  Zeuge  für  die  Regsamkeit  und
Kraft  der  Berliner  Arbeiterbewegung.
            
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