Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

das  zunehmende  Wachstum  der  gewerkschaftlichen  Organisationen  der
Arbeiter.  Solange  die  Gewerkschaften  Berlins  insgesamt  wenig  mehr  als
50000  Mitglieder  zählten,  d.  h.  bis  gegen  1897/98,  ward  das  Einigungsamt
nur  ausnahmsweise  von  Unternehmern,  auch  dann  fast  nur  von  Unternehmergruppen
  an  gerufen,  die  keine  sonderliche  Macht  repräsentierten.  Mit
dem  um  die  Jahrhundertwende  einsetzenden  Aufschwung  der  Gewerkschaften
aber  wird  auch  die  Tätigkeit  des  Einigungsamts  eine  lebhaftere  und  erfolgreichere. ­
  Es  werden  immer  mehr  Vereinbarungen  erzielt  und  schließlich ­
  auch  mehr  Schiedssprüche  von  beiden  Parteien  angenommen.  Immer
mehr  Tarifverträge  werden  vor  dem  Einigungsamt  abgeschlossen.  Von  1900
ab  bis  1905  bewegt  sich  in  Berlin  die  Mitgliederzahl  der  zentralisierten  Gewerkschaften ­
  wie  folgt:  94758,  93562,  108729,  134092,  174194,  224177.
And  folgendes  war  nach  dem  statistischen  Jahrbuch  der  Stadt  Berlin  die
Tätigkeit  des  Berliner  Gewerbegerichts  als  Einigungsamt  in  dieser  Zeit:

Einigungsversuche

1900/01

1901/02

1902/03

1903/04

1904/05

1905/06

ohne  Anrufung  seitens
der  Beteiligten  .  .  .

2

2

2

10

13

14

auf  Anrufung  von  einer
Seite

6

9

12

17

8

7

auf  Anrufung  von  beiden
Seiten

15

5

13

10

12

32

Insgesamt  23  16  27  37  32  53
Bei  den  87  Kämpfen,  wo  beide  Parteien  das  Einigungsamt  anriefen,
war  das  Resultat  der  Vermittlung  das  folgende:

Vereinbarung  erzielt  56  Fälle
Schiedsspruch  gefällt  und  von  beiden  Parteien  angenommen  18  „
Schiedsspruch  gefällt  und  nur  von  Arbeitern  angenommen  3  „
Schiedsspruch  gefällt  und  nur  vonAnternehmern  angenommen  1  „
Schiedsspruch  gefällt  und  von  beiden  Parteien  abgelehnt  .  5  „
Kein  Schiedsspruch  gefällt  4  „
Zusammen  87  Fälle
Somit  waren  85  Prozent  der  Vermittlungen  positiv  erfolgreich,  was
als  ein  günstiges  Resultat  bezeichnet  werden  muß.  In  den  Berichten  der
Berliner  Gewerkschaftskommission  wird  auch  der  vermittelnden  Tätigkeit
des  Einigungsamtes  wiederholt  anerkennend  gedacht.  Die  Gewerkschaften
täuschen  sich  darüber  nicht,  daß  das  Einigungsamt  allein  ihnen  keine
Verträge  verschaffen  kann,  die  das  Papier  wert  wären,  auf  dem  sie
geschrieben  sind,  sondern  solche  Verträge  nur  in  dem  Maße  erwirken  oder
festlegen  kann,  als  leistungsfähige  Organisationen  der  Arbeiter  hinter
ihm  stehen.  Aber  dieses  Bewußtsein  hindert  sie  nicht,  den  Nutzen  dieser
Vermittlungsinstanz  zu  erkennen  und  auch  öffentlich  anzuerkennen.  Obwohl
das  Einigungsamt  durchaus  nicht  einseitig  die  Sache  der  Arbeiter  vertritt,
sondern  sehr  geneigt  ist,  den  Darlegungen  der  Anternehmer  über  die
Bedürfnisse  der  gedeihlichen  Fortführung  ihrer  Geschäfte  Rechnung  zu  tragen,
kommt  es  nicht  selten  vor,  daß  Gewerkschaften  die  Forderung  erheben,  einen
Konflikt  bezüglich  der  Lohnsätze,  der  Arbeitszeit  und  dergleichen  vor  dem
Einigungsamt  zum  Austrag  zu  bringen  oder  Abmachungen,  die  zwischen
einem  Teil  der  Fabrikanten  und  Arbeiter  des  betreffenden  Gewerbes  vor
dem  Einigungsamt  getroffen  sind,  auf  das  ganze  Gewerbe  in  Berlin  zu
            
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