136—138. Protokoll des als Einigungsamt angerufenen Gewerbegerichts
17. Februar 1896
anderer Berufe das Gewerbe des Zwischenmeisters aus. So wenig man
als Fabrikant nötig hatte, selbst die Nadel führen zu können, so wenig
war die Aufgabe des Zwischenmeisters daran gebunden. Spekulationstalent
und je nachdem ein gewisses organisatorisches Geschick waren in
beiden Fällen die hauptsächlich erforderten persönlichen Eigenschaften, und
so fand man gewesene Kommis, Gastwirte, Gärtner — ja, selbst ehemalige
Dienstmänner und Droschkenkutscher unter den Personen, die zwischen
Fabrikanten und Arbeitern der Konfektionsgewerbe die Mittelsperson
spielten. And gerade diese aus anderen Berufszweigen stammenden Zwischenunternehmer
waren es oft, die den hier ohnehin starken Lohndmck noch
empfindlich steigerten.