Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

Antrag:

Nachdem  der  Verein  der  Branereieil  Berlins  und  der  Umgegend  für  den  Falt
der  Aufhebung  des  Bier-Boykotts  folgende  Zusicherungen  ertheilt  hat:
I.  Der  Arbeitsnachweis,  dessen  Bestimmungen  im  beiliegenden  Statut  enthalten  sind,  wird  am
1.  Januar  1895  eingeführt.
II.  Diejenigen  Arbeitnehmer,  welche  in  Ausführung  eines  vom  Verein  gefaßten.  Beschlusses  am  15.
beziv.  16.  Mai  er.  zur  Entlassung  gckonnneu  sind,  und  noch  keine  Arbeit  gefunden  haben,  werden
in  die  Listen  des  Arbeitsnachweises  mit  einem  Vorzug  vor  den  übrigen  Arbeitnehmern  eingeschrieben.
III.  Den  33  Arbeitern,  welche  bei  den  letzten  Verhandlungen  mit  der  Boykottkommission  von  den  Vertretern ­
  des  Vereins  namentlich  bezeichnet  worden  sind,  wird  die  Benutzung  deS  Arbeitsnachweises
zugestanden,  jedoch  mit  der  Maßgabe,  daß  diese  Arbeitnehmer  nicht  in  dieselben  Brauereien,  in
welchen  sie  vor  dem  16.  Mai  er.  beschäftigt  waren,  eingestellt  werden.
IV.  Die  unter  II.  bezeichneten  Arbeitnehmer  werden,  obgleich  sie  sich  außer  Stellung  befinden,  ausnahmsweise ­
  bei  der  erstmaligen  Mahl  für  das  Kuratorium  betheiligt.  In  Zukunft  gelten  hierfür
die  Bestimmungen  des  Statuts.
V.  Die  Vercinsbrauercien  erklären  sich  bereit,  unter  ausdrücklicher  Wahrung  ihrer  völligen  Freiheit
bezüglich  der  Entlassung  von  Arbeitern,  mit  Rücksicht  auf  die  lange  Arbeitslosigkeit  der  unter  II
bezeichneten  Personen  bei  der  im  nächsten  Frnbjahr  aus  Anlaß  der  Einstellung  der  Mälzerei
bevorstehenden  Entlassung  einer  größeren  Anzahl  von  Braucrgeselleu  nicht  in  erster  Linie  die  unter
II  genannten  Personen  auszustellen.
VI.  Der  Verein  erklärt  sich  bereit,  dahin  zu  wirken,  daß  bezüglich  der  Arbeitszeit  und  des  Arbeitslohnes ­
  diejenigen  Bestimmungen  platzgreiscn,  welche  vor  dem  16.  Mai  d.  I.  in  den  Vcreinsbetricben
in  Kraft  waren,  wenn  solche  seitdem  zu  ungnnsten  der  Arbeitnehmer  abgeändert  sein  sollten.
Vkl.  Der  Verein  erklärt  sich  bereit,  dahin  z»  wirken,  daß  die  seit  dem  1.  Mai  d.  I.  außer  Arbeit  befindlichen ­
  Böttchergcscllen  bei  eintretendem  Bedarf  nach  Möglichkeit  berücksichtigt  werden.  Gegen
die  Betheiligung  der  Böttchergesellcn  beim  Arbeitsnachweis  gemäß  seinem  Statut  sowie  die  Theilnahme ­
  derselben  bei  der  erstmaligen  Wahl  für  das  Kuratorium  stehen  Bedenken  nicht  entgegen.
beantragen  die  Unterzeichneten  die  Versammlung  wolle  beschließen:
„Der  Bier-Boykott  ist  aufgehoben"
Berlin,  den  28.  Dezember  1894.

Aeustergerling.

Eckerlein.

Henke.

Krüger.

Pfund.

Srstin.

Auer.

Faber.

Hclbig.

Kubath.

Plaih.

Silberschmidt.

Augustin.

Feloentresf.

Hoch.

Liebknecht.

Pohl.

Singer.

Vuumgarlen.

Fischer.

Hübner.

Siegte.

Pötzsch.

Soyka.

Bebel.

Forgbert.

Heinrich.

Lock.

Raumann.

Spath.

Beyer.

Forstmann.

Hildebraudt.

Loose.

Retzeran.

Strehler.

Beißwänger.

Fritz.

Hilpert.

Mahle.

Roland.

Täterow.

Berger.

Gerisch.

Jäckel.

Masuch.

Schennemann.

Tausche!.

Bolze.

Geargi.

Kleinert.

Maitutat.

Schlichting.

Thiele.

Braun.

Gesche.

Koblenzer.

Millarg.

Otto  Schmidt.

Thomas.

Busse.

Gnad!.

König.

Riederauer.

Robert  Schmidt.

Timm.

Butziger.

Goerke.

Köpnick.

Otto.

Scholz.
Schröder.

Vogtberr.

Bökert.

Grauer.

Kvpp.

Peper.

Wendt.

Dost.

Eumpel.

Köppe».

Psannknch.

Schulze.

Werner.

Dohrmann.

Halsier.

R.  Koppen.

Pfarr.

Schweizer.

Zaake.
Znbeil.

Max  Badtnr.  Berlin.

168.  Antrag  zur  Aufhebung  des  Boykotts
            
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