Full text : Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

36  Anfangsgründe  der  Volkswirtschaftslehre.

ich  von  dem  gegenwärtigen  Papierfranken  spräche!  Das  )
Metallgeld,  selbst  das  Gold,  ist  wie  jene  Parfümflaschen,  in
denen  im  Lauf  der  Jahre  ein  Teil  ihres  Duftes  verloren  geht,
wenn  sie  auch  noch  so  gut  verschlossen  sein  mögen.  Auch  das
Geld  läßt  einen  Teil  seines  Wertes  verflüchtigen,  doch  behält
es  davon  trotz  allem  mehr  als  irgendeine  beliebige  sonstige
Ware.
Nun  aber  noch  ein  anderes  Vorrecht  des  Geldes.
Weil  sein  Besitzer  sich  alles,  was  er  wünscht,  verschaffen  kann,
ist  er  davon  befreit,  zur  Erzeugung  seiner  Bedürfnisse  zu  arbeiten. ­
  Jeder  Mensch  in  dieser  Welt  schien  dem  Gesetz  der  ...
Arbeit  unterworfen  zu  sein:  „Im  Schweiße  Deines  Angesichts
sollst  Du  arbeiten"  —  wer  aber  jene  Ware  besitzt,  ist  von  dem
Gesetz  ausgenommen.  Ist  das  nicht  ein  Vorrecht,  genau  wie
das,  welches  einst  den  Edelleuten  die  Steuerfreiheit  zubilligte?
In  seinem  so  schönen  Buche:  „Die  wirtschaftlichen  Harmonien" ­
  (Les  Harmonies  Economiques),  worin  er  vom
moralischen  Gesichtspunkte  alle  wirtschaftlichen  Erscheinungen
zu  rechtfertigen  sucht,  bemerkt  der  Volkswirt  Bastiat,  einer
der  Meister  der  klassischen  optimistischen  Schule,  die  Tatsache,
daß  das  Geld  seinen  Besitzer  vom  Arbeiten  befreit;  aber  er  ist
gar  nicht  darüber  empört;  denn,  behauptet  er,  das  Geld  selbst
stellt  vollendete  Arbeit  dar.  Man  braucht  sich  nur  an  den  eben
erläuterten  Mechanismus  des  Kaufs  und  Verkaufs  zu  halten,
und  man  wird  sehn,  daß  die  Menschen  sich  das  Geld  nur
durch  den  Verkauf  beschaffen:  was  aber  können  sie  anderes
verkaufen  als  die  Erzeugnisse  ihrer  Arbeit  oder  ihrer  Dienstleistungen? ­
  Theoretisch  stimmt  das.  Bastiat  fügt  noch  hinzu:
Man  muß  sich  vorstellen,  daß  jedes  Geldstück  folgende  Inschrift
trüge:  Gutschein  für  die  und  die  vollendete  Arbeit,  den  und
den  erwiesenen  Dienst,  berechtigt  seinen  Besitzer  zum  Anspruch
auf  entsprechenden  Gegenwert".  Der  gegen  dieses  Geld  erworbene ­
  Wert  würde  also  nur  eine  Art  Einlösung  darstellen.
Und  selbst  wenn  nian  sich  an  das  Beispiel  von  dem  aufgefundenen ­
  Schatz  hält,  kann  man  behaupten,  daß  jedes  der
einzelnen  Geldstücke  die  Arbeit  irgendeines  Vorfahren  dargestellt ­
  hat?  i
,  Ja,  doch  beweist  nichts,  daß  jene  Geldstücke  nicht  demjenigen, ­
  der  sie  verdient  hatte,  gestohlen  waren,  und  daß  sie
nicht  von  irgendeinem  großen  Herrn  dort  deponiert  worden
sind,  der  sie  von  seinen  Leibeigenen  erpreßt  hatte.  Nur  hat
der  Besitz  des  Geldes  jenen  Vorteil,  daß  er  von  jeder  Unter ­
            
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