Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Berlins  ins  Leben  gerufen,  „Der  Kandels-Angestellte",  das  zweimal
monatlich  herauskam  und  offen  das  sozialdemokratische  Banner  entrollte;
seine  Redaktion  wurde  von  1892  bis  1894  durch  Julius  Türk,  dann  von
Benno  Maaß  und  August  Penn,  und  im  Jahre  1898  von  dem  zu  früh
verstorbenen  Wilhelm  Swienty  geführt.  Der  „Kandels-Angestellte"  nun
brachte  das  ministerielle  Rundschreiben  zum  Abdruck  und  setzte  in  aufklärenden ­
  Artikeln  seinen  Lesern  die  Wichtigkeit  der  Erhebungen  auseinander; ­
  der  Vorstand  der  Vereinigung  aber  arbeitete  auf  Wunsch  einer
Mitgliederversammlung,  in  der  das  Rundschreiben  besprochen  worden  war,
behufs  Veranstaltung  eigener  Erhebungen  einen  ganzen  Arbeitsplan  aus,
den  er  nach  Genehmigung  durch  die  Mitgliedschaft  dann  zur  Ausführung
brachte.  Es  wurden  Referate  über  die  einschlägigen  Fragen  gehalten  und
dann  an  293  Mitglieder  der  Vereinigung  Fragebogen  versandt,  von  denen
bis  zum  8.  Oktober  1893  145  ausgefüllt  zurückkamen.  Diese  Antworten,
die  von  Kaufleuten  verschiedener  Berufsklassen  und  Berufsabteilungen
herrührten,  wurden  nun  systematisch  zusammengestellt  und  auf  Grund  ihrer
wiederum  nach  eingehenden  Besprechungen,  die  Antworten  der  Vereinigung
formuliert  und  dem  Minister  übersandt.  Äber  alles  das  berichtet  genau
die  von  der  Vereinigung  herausgegebene  Broschüre:  „Der  Kandlungsgehilfe
  und  die  Kaiserliche  Sozialreform,  eine  Antwort  an  den
Minister  v.  Bötticher,  betreffend  die  Arbeitsverhältnisse  im  Landelsgewerbe"
  (Berlin  1893).  Sie  war  von  Alb.  Auerbach  ausgearbeitet,  der
schon  1891  eine  wirksame  Agitationsschrift  „Der  Kaufmann  und  die
Sozialdemokratie"  verfaßt  hatte,  aber  von  nun  an  in  den  Kintergrund
tritt.  Für  die  mündliche  Auskunft  vor  der  Kommission  für  Arbeiterstatistik, ­
  in  der  die  Sozialdemokratie  durch  Kermann  Molkenbuhr  vertreten ­
  war,  wurden  von  der  Vereinigung  als  ihre  Vertreter  Otto  Berger
und  Jakob  Wiebe  bestimmt.  Sie  fanden  dort  einen  Gesinnungsgenossen
in  dem  Vertreter  der  Nürnberger  Vereinigung  der  Kaufleute,  Emil  Dörnberger-Fürth,
  und  die  drei  traten  bei  den  Vernehmungen,  die  vom
9.  bis  20.  November  1894  stattfanden,  kraftvoll  für  die  Forderungen  der
Vereinigung  ein.
Es  dauerte  bis  zum  Frühjahr  1896,  bis  die  Reichskommission  auf  Grund
der  Vernehmungen  ihren  letzten  Bericht  abfaßte,  der  bestimmte  Vorschläge
enthielt,  und  erst  im  Jahre  1898  brachte  die  Reichsregierung  einen  Gesetzentwurf ­
  vor  den  Reichstag,  in  dem  diese  Vorschläge  ohne  wesentliche  Veränderung ­
  verarbeitet  waren.  Auch  der  Reichstag  nahm  keine  erwähnenswerte ­
  Veränderung  an  den  vorgeschlagenen  Bestimmungen  vor,  die  Bemühungen ­
  der  sozialdemokratischen  Abgeordneten,  sie  zu  verschärfen  und  zu
erweitern,  blieben  vergeblich.  In  ihrer  endgültigen  Gestalt  ist  die  Vorlage
als  „Gesetz  vom  30.  Juni  1900"  proklamiert  und  der  Gewerbeordnung  einverleibt ­
  worden.  Sie  bestimmt  für  Kandlungsgehilfen  in  Städten  von  über
20000  Einwohnern  und  Geschäften  mit  mindestens  zwei  Gehilfen  und  Lehrlingen ­
  eine  Mindestruhezeit  von  11  Stunden  hintereinander  (in  kleineren
Städten  und  Geschäften  mindestens  10  Stunden),  eineinhalbstündige  Mittagspause ­
  für  Gehilfen  und  Lehrlinge,  die  ihre  Mahlzeit  außerhalb  des  Gebäudes ­
  einnehmen,  in  dem  die  Verkaufsstelle  liegt,  Ladenschluß  von  9  Ahr
abends  bis  5  Ahr  früh,  und  gestattet  eine  weitere  Kerabsetzung  der  Zeit
für  den  offenen  Verkauf,  „sobald  zwei  Drittel  der  Geschäftsinhaber  dies
            
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