Full text: Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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Berlins ins Leben gerufen, „Der Kandels-Angestellte", das zweimal 
monatlich herauskam und offen das sozialdemokratische Banner entrollte; 
seine Redaktion wurde von 1892 bis 1894 durch Julius Türk, dann von 
Benno Maaß und August Penn, und im Jahre 1898 von dem zu früh 
verstorbenen Wilhelm Swienty geführt. Der „Kandels-Angestellte" nun 
brachte das ministerielle Rundschreiben zum Abdruck und setzte in auf 
klärenden Artikeln seinen Lesern die Wichtigkeit der Erhebungen aus 
einander; der Vorstand der Vereinigung aber arbeitete auf Wunsch einer 
Mitgliederversammlung, in der das Rundschreiben besprochen worden war, 
behufs Veranstaltung eigener Erhebungen einen ganzen Arbeitsplan aus, 
den er nach Genehmigung durch die Mitgliedschaft dann zur Ausführung 
brachte. Es wurden Referate über die einschlägigen Fragen gehalten und 
dann an 293 Mitglieder der Vereinigung Fragebogen versandt, von denen 
bis zum 8. Oktober 1893 145 ausgefüllt zurückkamen. Diese Antworten, 
die von Kaufleuten verschiedener Berufsklassen und Berufsabteilungen 
herrührten, wurden nun systematisch zusammengestellt und auf Grund ihrer 
wiederum nach eingehenden Besprechungen, die Antworten der Vereinigung 
formuliert und dem Minister übersandt. Äber alles das berichtet genau 
die von der Vereinigung herausgegebene Broschüre: „Der Kandlungs- 
gehilfe und die Kaiserliche Sozialreform, eine Antwort an den 
Minister v. Bötticher, betreffend die Arbeitsverhältnisse im Landels- 
gewerbe" (Berlin 1893). Sie war von Alb. Auerbach ausgearbeitet, der 
schon 1891 eine wirksame Agitationsschrift „Der Kaufmann und die 
Sozialdemokratie" verfaßt hatte, aber von nun an in den Kintergrund 
tritt. Für die mündliche Auskunft vor der Kommission für Arbeiter 
statistik, in der die Sozialdemokratie durch Kermann Molkenbuhr ver 
treten war, wurden von der Vereinigung als ihre Vertreter Otto Berger 
und Jakob Wiebe bestimmt. Sie fanden dort einen Gesinnungsgenossen 
in dem Vertreter der Nürnberger Vereinigung der Kaufleute, Emil Dörn- 
berger-Fürth, und die drei traten bei den Vernehmungen, die vom 
9. bis 20. November 1894 stattfanden, kraftvoll für die Forderungen der 
Vereinigung ein. 
Es dauerte bis zum Frühjahr 1896, bis die Reichskommission auf Grund 
der Vernehmungen ihren letzten Bericht abfaßte, der bestimmte Vorschläge 
enthielt, und erst im Jahre 1898 brachte die Reichsregierung einen Gesetz 
entwurf vor den Reichstag, in dem diese Vorschläge ohne wesentliche Ver 
änderung verarbeitet waren. Auch der Reichstag nahm keine erwähnens 
werte Veränderung an den vorgeschlagenen Bestimmungen vor, die Be 
mühungen der sozialdemokratischen Abgeordneten, sie zu verschärfen und zu 
erweitern, blieben vergeblich. In ihrer endgültigen Gestalt ist die Vorlage 
als „Gesetz vom 30. Juni 1900" proklamiert und der Gewerbeordnung ein 
verleibt worden. Sie bestimmt für Kandlungsgehilfen in Städten von über 
20000 Einwohnern und Geschäften mit mindestens zwei Gehilfen und Lehr 
lingen eine Mindestruhezeit von 11 Stunden hintereinander (in kleineren 
Städten und Geschäften mindestens 10 Stunden), eineinhalbstündige Mittags 
pause für Gehilfen und Lehrlinge, die ihre Mahlzeit außerhalb des Ge 
bäudes einnehmen, in dem die Verkaufsstelle liegt, Ladenschluß von 9 Ahr 
abends bis 5 Ahr früh, und gestattet eine weitere Kerabsetzung der Zeit 
für den offenen Verkauf, „sobald zwei Drittel der Geschäftsinhaber dies
	        
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