tös
B. Betrachtungen
hundert keine übergeordnete Grundidee mehr. Das 20. Jahr⸗
hundert aber erhebt wiederum „das Leben“ schlechthin zum Zentral⸗
begriff, von dessen Wirklichkeit her die individuellen und sozialen, die
aͤsthetischen und religiösen Werke ihren Ausgang und ihre Zweck⸗
bestimmung erhalten.
Hiermit hangt auch die teils rational, teils irrational zu wertende
Frage der Geburtenbeschränkung zusammen. Gewiß ist die
bewußte kunstliche Beschraͤnkung der Geburten, die sich seit einer Reihe
von Jahren in der fortschreitenden Abnahme der Geburtenziffern
geltend macht, in erster Linie auf die Verbreitung rationalistischer
Ideale zurückzuführen, auf die „Aufklärung“ über die Moͤglichkeit und
den Nutzen der Antikonzeption. Auch tragen Motive der Genußsucht,
der Bequemlichkeit und dergleichen dazu bei, die Kinderzahl gering zu
halten. In der mechanisierten Atmosphaͤre der Großstadt ist der
Geschlechtsverkehr vielfach zu einer bewußten Angelegenheit liebeleerer
Triebbefriedigung geworden. Dennoch schwingt in der gewollten
Enthaltsamkeit von der Kinderzeugung auch vielfach ein ethisches
Motiv mit, das der Schonung und Pflege des Lebens, des Lebens vor
allem der Frau, aber auch der bereits geborenen Kinder. „Die Frau“,
schreibt Staatssekretär Professor Dr. Julius Hirsch in einer lesens⸗
werten Abhandlung „Neues Werden in der menschlichen Wirtschaft,
Gustaf Fischer, Jena, 1927“, „war der erste Sklave, das menschliche
Arbeitswesen, von der Natur scheinbar rettungslos in die zweite Klasse
menschlichen Soldatenstandes versetzt. Körperkraͤfte regierten die Welt.
Das Los der Frau war kurze Blütezeit und dann endlose Schwanger⸗
schaften mit kläglichem Verblühen und hilfloser wirtschaftlicher Ge⸗
bundenheit an den Ernährer (S. 27). Mit diesem System hat die
neue Zeit gründlich gebrochen. Die Geburten sollen nicht mehr Schick⸗
salsschlag sein, die zwangsläufige Nachkommenschaftsgemeinschaft
schwindet; mit ihr die furchtbarste Drohung einer jeden von Liebe
ergriffenen Frau, in wichtigen Gesellschaftsschichten auch die Aus⸗
schließlichteit der Ehe als Sexualgemeinschaft.“ (S. 28.)