38
eine Politik, die den letzten Arbeiter über das Märchen vom „sozialen
Königstum" aufklären und ihn davon überzeugen muß, daß im heutigen
Klaffenstaat die Regierung immer mehr und immer deutlicher die Sachwalterin
der Kapitalisteninteressen wird und allein die Sozialdemokratie
die rückhaltlose und offene Vertreterin der Arbeiterinteressen ist."
Das war eine kräftige Antwort, und als der Moment gekommen war,
wurde auch in ihrem Sinne gehandelt.
Am 6. Dezember 1898 — drei Monate nach der Oeynhausener Rede —
trat der neue Reichstag zusammen. Es dauerte aber noch sechs weitere
Monate, bis zum 5. Juni 1899, bevor die dort von Wilhelm II. angekündigte
Vorlage an den Reichstag gelangte. Die Verzögerung begreift sich, wenn
man das Schriftstück durchlieft. Mit vollem Recht erhielt es den Titel die
„Zuchthausvorlage". Es war ein Machwerk, das, wenn es Gesetz geworden
wäre, das Koalitionsrccht der Arbeiter fast in sein Gegenteil verkehrt hätte.
Kaum eine der Landlungen, die zu einer Kollektivaktion der Arbeiter gegenüber
den Anternehmern gehören, wäre danach straffrei geblieben, von der
Androhung einer Arbeitseinstellung, sofern solche unter Verstoß gegen die
Kündigungsfrist eintrat — was sich ja nie voraussehen läßt — bis zur „Ehrverletzung"
gegen Arbeitswillige, welche letzteren in der Begründung der
Denkschrift als besonders nützliche Elemente des Staates bezeichnet wurden.
Zur Verfolgung sollte bei Landlungen, die sonst nur auf Antrag des Geschädigten
verfolgt werden, im Falle von Arbeitseinstellungen kein Antrag
erforderlich sein, wenn die Geschädigten Arbeitswillige waren. Für die meisten
der bezeichneten Landlungen war Gefängnis oder Geldstrafe bis zu 1009 Mk.
angesetzt; wo aber infolge eines Arbeiterausstandes oder einer Arbeiteraussperrung
„eine Gefährdung der Sicherheit des Reichs oder eines Bundesstaats
eingetreten war oder eine gemeine Gefahr für Menschenleben
oder das Eigentum" herbeigeführt wurde, sollte (§ 8) auf Zuchthaus bis
zu drei Jahren, gegen die Rädelsführer bis zu fünf Jahren zu erkennen sein.
Der „Rädelsführer" wurde auch bei anderen Paragraphen gedacht, und
ebenso wurden höhere Mindeststrafen für Personen angesetzt, welche sich die
bedrohten Landlungen „zum Geschäft machen", d. h. die Vertrauensmänner
der Arbeiter, Gewerkschaftsführer und Gewcrkschaftsbcamte. Daß auch
Aussperrungen, also von Llnternehmern ausgehende Maßnahmen, in das
Gesetz einbezogen werden sollten, hatte selbstverständlich nur formelle oderdekorative
Bedeutung. Auch ohne daß man das Posadowskysche Rundschreiben
und die Reden Wilhelms II. kannte, kennzeichnete sich das Gesetz
ohne weiteres als gegen die kämpfende Arbeiterschaft gerichtet.
So zögerten denn auch die Arbeiter nicht, ihre Stimme geltend zu
machen. Zn allen Teilen Deutschlands wurden große Protestversammlungen
abgehalten und Resolutionen angenommen, in welchen die Zuchthausvorlage
entrüstet zurückgewiesen und statt ihrer Schutz und Stärkung des Koalitionsrechts
der Arbeiter verlangt wurden. In Millionen von Exemplaren wurden
Flugblätter verbreitet, welche die Arbeiter über die wahre Natur der Vorlage
aufklärten. Die politische und die gewerkschaftliche Presse ward nicht
müde, an Beispielen aus der Praxis zu zeigen, wie fast überall Polizei
und Gerichte schon die bestehenden Strafbestimmungen in bezug auf
Koalitionskämpfe einseitig gegen die Arbeiter kehrten, und die Generalkommission
der Gewerkschaften Deutschlands, deren Sitz damals in Lam-