Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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tapferes  kleines  Blatt,  dessen  Redaktion  zuerst  Ioh.  Nik.  Krauß  und  dann
Johannes  Nautmann  führten  und  für  das  Gustav  Keßler  mehrere  Jahre
hindurch  wirkungsvolle  Leitartikel  und  Notizen  schrieb.  Aber  es  konnte  sich
nicht  halten,  da  die  Arbeiter  in  den  großen  Vororten  bei  Berlin  es  vorzogen, ­
  den  „Vorwärts"  zu  lesen,  und  die  kleineren  Orte  damals  nicht
genügend  Abonnenten  für  seinen  Bestand  aufbrachten.  So  stellte  es
Ende  1896  sein  Erscheinen  ein  und  fand  zunächst  Ersatz  in  dem  Agitationsblatt ­
  „Die  Fackel".  Es  war  reich  mit  Verfolgungen  bedacht  worden.
Seine  Redakteure  machten  sämtlich  mit  dem  Gefängnis  Bekanntschaft.
Am  schwersten  ttaf  die  Verfolgung  Johannes  Rautmann,  der  in  den
Tagen  des  Köller-Kurses  zu  einem  Jahr  Gefängnis  verurteilt  wurde.
Der  Prozeß  gehört  zu  den  schwärzesten  Kapiteln  preußischer  Justiz.
Am  Sedantage  1895  hatte  Wilhelm  II.  im  Berliner  Schloß  einen  Trinkspruch ­
  zum  besten  gegeben,  worin  es  hieß:  „Eine  Rotte  von  Menschen
nicht  wert,  den  Namen  Deutscher  zu  tragen,  wagt  es  ....  die  uns
geheiligte  Person  des  allverehrten  verewigten  Kaisers  in  den  Staub  zu
ziehen....  Dann  rufe  ich  Sie,  um  der  hochverräterischen  Schar
zu  wehren,  um  einen  Kampf  zu  führen,  der  uns  befreit  von  diesen
Menschen."  Der  „Vorwärts"  hatte  diese  Sätze,  die  alle  Welt  auf  die
Sozialdemokratie  bezog  und  ja  auch  nur  beziehen  konnte,  besprochen  und
dabei  bemerkt,  es  entspräche  dem  Geschmack  seiner  Redaktion  nicht,  irgendeinen ­
  Teil  ihrer  politischen  Gegner  so  zu  benennen;  handelte  sie  in  dieser
Weise,  so  würde  sie  sich  eine  Strafverfolgung  zuziehen.  Wegen  dieser,  so
gemäßigten  Antwort  nun  wurden  Max  Pfund  vom  „Vorwärts"  und
I.  Rautmann  vom  „Volksblatt  für  Teltow-Beeskow",  das  den  Artikel
vom  „Vorwärts"  übernommen  hatte,  unter  Anklage  gestellt.  Ihr  Prozeß
ward  mit  dem  des  Vorwärtsredakteurs  Dierl  verkoppelt  und  dadurch
erreicht,  daß  die  Sache  vor  den  als  Scharfrichter  bekannten  Landgerichtsrat
Brausewetter  kam,  der  auch  richtig  mittels  einer  haarsträubenden
Drehung  des  Begriffs  „Unverletzlichkeit  der  Person  des  Kaisers"  Pfund
auf  9  Monate  und  Rautmann  auf  12  Monate  ihrer  Freiheit  beraubte.
Damals  hatte  der  „Vorwärts"  die  famose  „Kamel-Inschrift"  in
der  Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche  zu  Charlottenburg  ans  Licht  gebracht,
jene,  vom  Baurat  Schwechten  herrührende  Inschrift,  in  der  die  Stadtverordneten
  Berlins  frech  als  „Kamele"  bezeichnet  wurden,  weil  sie  das
Geld  der  Stadt  Berlin  nicht  für  den  Charlottenburger  Tempel  der  Äohenzollernverherrlichung
  hatten  hergeben  wollen.  Nun  hatte  Kaiser  Wilhelm  II.
ihr  die  Erträge  seiner  Komposition  des  Eulenburgschen  „Sang  an  Aegir"
gestiftet  und  der  Berliner  Volkswih  sie  daraufhin  „Aegir-Kirche"  getauft.
Die  Schwechtcnsche  Inschrift  ward  von  der  Lofpresse  als  ein  „erlaubter
Künstlerscherz"  bezeichnet,  für  die  bloße  Wiederholung  des  Ausdrucks
„Aegir-Kirche"  aber  ward  Dierl  von  dem  Brausewetter  auf  4  Monate
ins  Gefängnis  geschickt.  Dies  und  die  Verkopplung  der  zwei  ganz  verschiedene ­
  Vorgänge  behandelnden  Prozesse  kennzeichnen  die  damalige
politische  „Gerechtigkeit  in  Preußen".
            
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