Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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besonders,  wenn  sie  sich  zur  Zeit  des  Aufrufs  „zufällig"  am  entgegengesetzten
Ende  des  Saales  befanden.  So  ward  es  denn  9 1 /«  Ahr  abends,  bis  endlich
die  Lauptwahl  wenigstens  zu  Ende  war.  Sie  ergab  das  oben  schon  mitgeteilte ­
  Resultat,  das  eine  Stichwahl  notwendig  machte.  Sie  mußte,  gemäß
der  Vorschrift  des  Gesetzes,  im  unmittelbaren  Anschluß  an  die  Lauptwahl
vorgenommen  werden.  Gültig  waren  für  sie  nur  Stimmen,  die  für  die
Kandidaten  abgegeben  wurden,  welche  an  erster  oder  zweiter  Stelle  standen,
d.  h.  die  konservativen  und  die  liberalen  Kandidaten.  Aber  nichtsdestoweniger
nahmen  auch  die  sozialdemokratischen  Wahlmänner  an  der  Stichwahl  teil.
Es  machte  ihnen  Vergnügen,  ihre  Stimmen  noch  einmal  abzugeben.  Nur
ließen  sie  dabei  ihrer  Phantasie  und  Laune  etwas  Spielraum  und  nannten
alle  möglichen  Namen,  die  ihnen  gerade  durch  den  Kopf  gingen:  Eugen
Richter  und  dessen  Sparagnes,  den  Knabenprügler  Dippold,  den  Lerrn
Landrat  von  Stubenrauch  und  die  Frau  Landrätin,  den  „ollen  ehrlichen
Seemann"  und  das  Warenhaus  Wertheim,  und  was  dergleichen  Einfälle
mehr  waren.  Das  war  alles  ungültig,  aber  es  mußte  protokolliert  werden.
Das  Gesetz  schreibt  keinem  Wähler  vor,  wem  er  seine  Stimme  geben  darf
oder  nicht  darf,  es  regelt  nur  die  Gültigkeit  der  Stimmen.  So  wurde  es
immer  später  in  der  Nacht,  und  immer  müder  wurden  die  Seelen.  Gar  mancher
Wahlmann  gab  durch  Naturlaute  kund,  daß  er  den  Schlaf  der  Gerechten
schlief,  manchen  anderen  verließen  die  Geister  und  er  zog  seiner  Wege.
Der  Morgen  fing  an  zu  grauen,  aber  der  Wahlakt  ging  noch  immer
maschinenmäßig  vor  sich.  Es  schlug  sieben  Ahr,  als  er  endlich  abgeschlossen
war.  Mit  917  Stimmen  hatten  die  Konservativen  gesiegt,  615  Stimmen
waren  in  der  Stichwahl  auf  die  Liberalen  gefallen,  544  Stimmen  wurden
für  ungültig  erklärt.  Es  waren  die  gültigsten  Stimmen:  sie  hatten  in  das
ganze  verrottete  Wahlsystem  Bresche  gelegt.
In  der  Begründung  der  Wahlrechtsänderung  von  1906,  die  für
bestimmte  Fälle  die  Fristwahl  einführt  und  eine  Anzahl  Wahlkreise,  darunter ­
  eben  diesen  Wahlkreis  Teltow-Beeskow-Charlottenburg,  in  kleinere
zerschlägt,  erklärte  am  23.  März  1906  der  Minister  von  Bethmann  Lollweg
  ausdrücklich,  die  Änderung  sei  unbedingt  nötig,  denn  der  bisherige  Zustand ­
  ermögliche  „in  großen  Wahlbezirken  Obstruktionsgelüsten  so  viel
Angriffe  gegen  das  ordnungsmäßige  Zustandekommen  des  Wahlaktes  selbst,  daß,
wie  allgemein  erinnerlich,  es  nur  einer  übergroßen  und  auf  die  Dauer
nicht  erträglichen  Anstrengung  der  Wahlkommissare  und  Wahlvorsteher  gelungen ­
  ist,  das  Verfahren  zu  dem  ordnungsmäßigen  Abschluß  zu  bringen".
Das  war  nirgends  so  sehr  der  Fall  gewesen  wie  hier.  Nun  war  die
Wahlrechtsänderung  von  1906  freilich  ein  klägliches  Flickwerk.  Sie  sollte
das  alte  Wahlsystem  befestigen.  Aber  zwischen  Absicht  und  Ergebnis
gibt  es  oft  eine  große  Kluft.  Tatsächlich  ist  aus  dem  Flick  ein  großer  Riß
geworden  und  der  Ausspruch  hat  sich  als  Prophetenwort  herausgestellt,  den
am  20.  November  1903  im  Wahllokal  für  den  dritten  Berliner  Wahlkreis,
als  das  Resultat  der  Abgeordnetenwahl  verkündet  war,  entrüstete  Sozialdemokraten ­
  den  ob  ihres  zu  Anrecht  erlangten  Sieges  glückseligen  Freisinnigen
zuriefen:  „Das  ist  das  letztem«!  gewesen,  daß  Ihr  diesen  Wahlkreis
bekommen  habt!"
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