Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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weil  man  wußte,  daß  er  bereit  war,  den
Agrariern  ein  gutes  Stück  entgegen-,
zukommen,  die  Liberalen  wiederum
sprachen  von  einem  Staatsmann
mit  moderner  Weltauffassung,  und  in
der  Tat  legte  der  neue  Kanzler  Wert
darauf,  nach  rechts  und  links  Sträußchen ­
  zu  verteilen.  Er  bedachte  auch
das  Zentrum  mit  einigen  Artigkeiten
und  gab  selbst  den  Sozialdemokraten
zu  verstehen,  daß  er  mit  sich  reden
lassen  werde,  wenn  sie  sich  weniger
ungebärdig  aufführen  würden.  Kurz
nach  seiner  Ernennung  zum  Kanzler
ward  im  Reichstag  von  sozialdemokratischer ­
  Seite  der  Regierung  ein
von  der  Leipziger  Volkszeitung  veröffentlichter ­
  Brief  des  Generalsekretärs
des  Zcntralvcrbands  der  Industriellen,
Dr.  Bueck,  vorgehalten,  worin  zu
lesen  war,  daß  man  sich  im  Reichsamt
des  Innern  von  der  genannten  Organisation ­
  der  Scharfmacher  des  deutschen  Unternehmertums  12  000  Mark  zur
Agitation  für  die  Zuchthausvorlage  hatte  geben  lassen,  und  Graf  Bülow
zögerte  nicht,  zu  erklären,  die  Sache  sei  ungehörig,  er  würde  sie,  wenn  sie
vor  ihn  als  Reichskanzler  gebracht  worden  wäre,  nicht  geduldet  haben-Llngchörig
  war  die  Sache  freilich,  aber  man  kann  sich  nachträglich  des
Verdachts  nicht  entschlagcn,  daß  der  Brief  von  den  Äerren  vom  Zentralverband ­
  damals  absichtlich  in  die  Öffentlichkeit  lanciert  worden  war,  um
das  Reichsamt  des  Innern,  mit  dem  man  unzufrieden  zu  werden  anfing,
bloßzustcllen.  Der  schuldige  Beamte  war  der  Geheimrat  Woedtke.
In  der  Frühjahrssession  des  Jahres  1900  erlitt  im  Reichstage  die
Zentrumsfraktion  bei  dem  Versuch,  aus  einem  Gesetz  gegen  Kuppelei  und
dergleichen  ein  Gesetz  zur  Puritanischen  Fesselung  der  Kunst  zu  machen,
eine  empfindliche  Niederlage.  Es  handelte  sich  um  die  sogenannte  Lex
Leinze,  einen  Entwurf  der  Erweiterung  des  Strafgesetzbuches,  zu  dem  im
Jahre  1891  eine  strafrechtliche  Prozeßverhandlung  wider  einen  Zuhälter  den
Anlaß  gegeben  hatte.  In  diesen  Entwurf  nun,  der  sich  von  Session  zu
Session  hingeschleppt  hatte,  hatte  das  Zentrum  mit  Lilfe  von  Antisemiten
und  Konservativen  Paragraphen  hineingebracht,  wonach  für  Schriften,
Abbildungen,  Schaustellungen,  Aufführungen,  Vorträge  usw.  Strafen  von
bis  zu  einem  Jahr  Gefängnis  sollten  verhängt  werden  können,  wenn  sie,  „ohne
unzüchtig  zu  sein,  das  Schamgefühl  gröblich  verletzen"  oder  ihre  Schaustellung ­
  „Ärgernis  erregt".  Der  Antrag,  der  diese  Kautschukbegriffe  in
die  Gesetzgebung  hineinbringen  wollte,  wurde  von  den  Antragstellern  erst
am  Abend  vor  der  dritten  Beratung  des  Gesetzes  bekanntgegeben  und
sollte  in  dieser  kurzerhand  durch  Majoritätsbeschluß  zur  Annahme  6^  ra  )
werden.  Lim  Kunst  und  Wissenschaft  vor  der  ihnen  drohenden
zu  retten,  setzten  nun  die  sozialdemokratischen  Abgeordneten,  hcerm  voi

27.  Karikatur  auf  die  Lex  Arons
„Der  Wahre  Jakob"
            
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