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weil man wußte, daß er bereit war, den
Agrariern ein gutes Stück entgegen-,
zukommen, die Liberalen wiederum
sprachen von einem Staatsmann
mit moderner Weltauffassung, und in
der Tat legte der neue Kanzler Wert
darauf, nach rechts und links Sträußchen
zu verteilen. Er bedachte auch
das Zentrum mit einigen Artigkeiten
und gab selbst den Sozialdemokraten
zu verstehen, daß er mit sich reden
lassen werde, wenn sie sich weniger
ungebärdig aufführen würden. Kurz
nach seiner Ernennung zum Kanzler
ward im Reichstag von sozialdemokratischer
Seite der Regierung ein
von der Leipziger Volkszeitung veröffentlichter
Brief des Generalsekretärs
des Zcntralvcrbands der Industriellen,
Dr. Bueck, vorgehalten, worin zu
lesen war, daß man sich im Reichsamt
des Innern von der genannten Organisation
der Scharfmacher des deutschen Unternehmertums 12 000 Mark zur
Agitation für die Zuchthausvorlage hatte geben lassen, und Graf Bülow
zögerte nicht, zu erklären, die Sache sei ungehörig, er würde sie, wenn sie
vor ihn als Reichskanzler gebracht worden wäre, nicht geduldet haben-Llngchörig
war die Sache freilich, aber man kann sich nachträglich des
Verdachts nicht entschlagcn, daß der Brief von den Äerren vom Zentralverband
damals absichtlich in die Öffentlichkeit lanciert worden war, um
das Reichsamt des Innern, mit dem man unzufrieden zu werden anfing,
bloßzustcllen. Der schuldige Beamte war der Geheimrat Woedtke.
In der Frühjahrssession des Jahres 1900 erlitt im Reichstage die
Zentrumsfraktion bei dem Versuch, aus einem Gesetz gegen Kuppelei und
dergleichen ein Gesetz zur Puritanischen Fesselung der Kunst zu machen,
eine empfindliche Niederlage. Es handelte sich um die sogenannte Lex
Leinze, einen Entwurf der Erweiterung des Strafgesetzbuches, zu dem im
Jahre 1891 eine strafrechtliche Prozeßverhandlung wider einen Zuhälter den
Anlaß gegeben hatte. In diesen Entwurf nun, der sich von Session zu
Session hingeschleppt hatte, hatte das Zentrum mit Lilfe von Antisemiten
und Konservativen Paragraphen hineingebracht, wonach für Schriften,
Abbildungen, Schaustellungen, Aufführungen, Vorträge usw. Strafen von
bis zu einem Jahr Gefängnis sollten verhängt werden können, wenn sie, „ohne
unzüchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzen" oder ihre Schaustellung
„Ärgernis erregt". Der Antrag, der diese Kautschukbegriffe in
die Gesetzgebung hineinbringen wollte, wurde von den Antragstellern erst
am Abend vor der dritten Beratung des Gesetzes bekanntgegeben und
sollte in dieser kurzerhand durch Majoritätsbeschluß zur Annahme 6^ ra )
werden. Lim Kunst und Wissenschaft vor der ihnen drohenden
zu retten, setzten nun die sozialdemokratischen Abgeordneten, hcerm voi
27. Karikatur auf die Lex Arons
„Der Wahre Jakob"