Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

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nur  eine  Anzahl  von  Verurteilungen  zu  Geldstrafen  zur  Folge.  Die  Verhandlung, ­
  die  am  11.  September  des  bezeichneten  Jahres  stattfand,  stellte
nur  wieder  die  Polizei  und  insbesondere  den  Polizeikommissar  Schöne
bloß,  der  durch  Bedrohung  mit  Dunkelarrest  und  ähnliche  Gewaltmittel
von  einigen  der  Verhafteten  Geständnisse  erpreßt  hatte.  Sonst  aber  konnten
sich  die  Organisationen  fortan  ziemlich  ungestört  entwickeln  —  natürlich
immer  noch  mit  mindestens  formaler  Beobachtung  der  Bestimmungen  des
preußischen  Vereinsgesetzes.  Es  blieb  also  das  System  der  Vertrauens-Personen
  neben  den  Wahlvereinen  noch  in  Kraft.  Alle  auf  die  Gesamtpartei
bezüglichen  Aktionen,  wie  namentlich  die  Veranstaltung  von  Versammlungen
zur  Wahl  von  Delegierten  für  die  Kongresse  der  Partei,  fielen  den  Vertrauenspersonen ­
  anheim.  Das  blieb  auch  noch  eine  Weile  bestehen,  als
Ende  1899  durch  das  „Notvereinsgesetz"  des  Deutschen  Reiches  das  Verbot ­
  der  Verbindung  politischer  Vereine  für  ganz  Deutschland  aufgehoben
wurde  und  der  Mainzer  Parteitag  der  deutschen  Sozialdemokratie  ein
Organisationsstatut  beschloß,  welches  den  Parteigenossen  in  den  einzelnen
Orten  oder  Wahlkreisen  anheimstellte,  die  Vertrauenspersonen  nach  eigenem
Befinden  entweder  in  Vereins-  oder  Parteiversammlungen  zu  wählen.  Die
Partcibewegung  ausschließlich  in  die  Wahlvereine  zu  verlegen,  erschien,  wie
anderen  Mitgliedschaften,  so  auch  der  Mehrheit  der  Sozialdemokraten  Berlins
deshalb  nicht  sofort  ratsam,  weil  das  preußische  Vereinsgesetz  die  Aufnahme
von  Frauen  in  politische  Vereine  verbot  und  die  Form  noch  nicht  gesunden
war,  die  unter  den  neuen  Verhältnissen  den  sozialistischen  Frauen,  deren
Agitation  sich  immer  kräftiger  und  erfolgreicher  regte,  die  Teilnahme  an  der
Erörterung  und  Regelung  von  Parteiangelegenheiten  in  dein  ihnen  zukommenden ­
  Maße  am  besten  zu  sichern  versprach.
Es  ist  hier  der  Ort,  auf  die  Entwickelung  des  Geistes  der  Statuten  der
sozialdemokratischen  Wahlvereine  Berlins  während  der  Periode,  die  uns
beschäftigt,  einen  Blick  zu  werfen.  Die  Geschichte  dieser  Statuten  ist  ein
Stück  aus  dem  noch  nicht  genügend  gewürdigten  Kapitel  der  Geschichte  der
modernen  Arbeiterbewegung,  das  man  ihre  Verfassungsgeschichte  nennen
könnte.  Die  Arbeiterbewegung  ist  überall  ihrem  Wesen  nach  demokratisch,
die  Demokratie  liegt  ihr,  könnte  man  sagen,  im  Blute,  ist  ihre  Natur.
Aber  auch  die  Demokratie  hat  ihre  sehr  verschiedene  Formen  und  ihre
Probleme,  und  gerade  weil  die  Arbeiterbewegung  ihrer  Natur  nach  demokratisch ­
  ist,  ist  es  ebenso  lehrreich  wie  interessant,  im  einzelnen  zu  verfolgen,
wie  sie  unter  bestimmten  Verhältnissen  andere  Formen  für  die  Verwirklichung ­
  des  demokratischen  Gedankens  wählt,  beziehungsweise  neue  Formen
dafür  entwickelt  und  zu  neuen  Begriffen  darüber  geleitet  wird,  was  das
Wesen  der  Demokratie  ausmacht.
Was  diejenigen  Fastoren  anbetrifft,  die  vornehmlich  die  Form  einer
Organisation  bestimmen,  so  hat  sich  in  der  ganzen  Zeit,  von  der  dieser  Band
handelt,  hinsichtlich  der  Zusammensetzung  und  Zwecke  der  Wahlvereine  gar
nichts,  hinsichtlich  der  Natur  und  Stärke  der  gegnerischen  Organisationen
nur  Unwesentliches  geändert.  Gewechselt  haben  nur  die  Gesetze  und  die
Gesetzespraxis,  und  geändert  hat  sich  durch  Wachstum  die  Größe  der  Organisationen, ­
  wenn  auch  nicht  in  allen  Organisationen  in  gleichem  Maße.  Wie
die  Wahlkreise  von  Groß-Berlin  verschiedenartig  sich  ausdehnen,  so  auch
die  sozialdemokratischen  Wahlvereine  in  diesen  Wahlkreisen,  und  mit  dem
            
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