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nur eine Anzahl von Verurteilungen zu Geldstrafen zur Folge. Die Verhandlung,
die am 11. September des bezeichneten Jahres stattfand, stellte
nur wieder die Polizei und insbesondere den Polizeikommissar Schöne
bloß, der durch Bedrohung mit Dunkelarrest und ähnliche Gewaltmittel
von einigen der Verhafteten Geständnisse erpreßt hatte. Sonst aber konnten
sich die Organisationen fortan ziemlich ungestört entwickeln — natürlich
immer noch mit mindestens formaler Beobachtung der Bestimmungen des
preußischen Vereinsgesetzes. Es blieb also das System der Vertrauens-Personen
neben den Wahlvereinen noch in Kraft. Alle auf die Gesamtpartei
bezüglichen Aktionen, wie namentlich die Veranstaltung von Versammlungen
zur Wahl von Delegierten für die Kongresse der Partei, fielen den Vertrauenspersonen
anheim. Das blieb auch noch eine Weile bestehen, als
Ende 1899 durch das „Notvereinsgesetz" des Deutschen Reiches das Verbot
der Verbindung politischer Vereine für ganz Deutschland aufgehoben
wurde und der Mainzer Parteitag der deutschen Sozialdemokratie ein
Organisationsstatut beschloß, welches den Parteigenossen in den einzelnen
Orten oder Wahlkreisen anheimstellte, die Vertrauenspersonen nach eigenem
Befinden entweder in Vereins- oder Parteiversammlungen zu wählen. Die
Partcibewegung ausschließlich in die Wahlvereine zu verlegen, erschien, wie
anderen Mitgliedschaften, so auch der Mehrheit der Sozialdemokraten Berlins
deshalb nicht sofort ratsam, weil das preußische Vereinsgesetz die Aufnahme
von Frauen in politische Vereine verbot und die Form noch nicht gesunden
war, die unter den neuen Verhältnissen den sozialistischen Frauen, deren
Agitation sich immer kräftiger und erfolgreicher regte, die Teilnahme an der
Erörterung und Regelung von Parteiangelegenheiten in dein ihnen zukommenden
Maße am besten zu sichern versprach.
Es ist hier der Ort, auf die Entwickelung des Geistes der Statuten der
sozialdemokratischen Wahlvereine Berlins während der Periode, die uns
beschäftigt, einen Blick zu werfen. Die Geschichte dieser Statuten ist ein
Stück aus dem noch nicht genügend gewürdigten Kapitel der Geschichte der
modernen Arbeiterbewegung, das man ihre Verfassungsgeschichte nennen
könnte. Die Arbeiterbewegung ist überall ihrem Wesen nach demokratisch,
die Demokratie liegt ihr, könnte man sagen, im Blute, ist ihre Natur.
Aber auch die Demokratie hat ihre sehr verschiedene Formen und ihre
Probleme, und gerade weil die Arbeiterbewegung ihrer Natur nach demokratisch
ist, ist es ebenso lehrreich wie interessant, im einzelnen zu verfolgen,
wie sie unter bestimmten Verhältnissen andere Formen für die Verwirklichung
des demokratischen Gedankens wählt, beziehungsweise neue Formen
dafür entwickelt und zu neuen Begriffen darüber geleitet wird, was das
Wesen der Demokratie ausmacht.
Was diejenigen Fastoren anbetrifft, die vornehmlich die Form einer
Organisation bestimmen, so hat sich in der ganzen Zeit, von der dieser Band
handelt, hinsichtlich der Zusammensetzung und Zwecke der Wahlvereine gar
nichts, hinsichtlich der Natur und Stärke der gegnerischen Organisationen
nur Unwesentliches geändert. Gewechselt haben nur die Gesetze und die
Gesetzespraxis, und geändert hat sich durch Wachstum die Größe der Organisationen,
wenn auch nicht in allen Organisationen in gleichem Maße. Wie
die Wahlkreise von Groß-Berlin verschiedenartig sich ausdehnen, so auch
die sozialdemokratischen Wahlvereine in diesen Wahlkreisen, und mit dem