Full text: Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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schichtlichen Betrachtung in Widerspruch, so gilt dies in 
noch höherem Grade von der neueren ungarischen Lehre, daß 
der Pragmatischen Sanktion ein länderverbindender Charak 
ter überhaupt nicht anhafte, und daß sie in keiner Beziehung 
mehr als ein ungarisches Gesetz sei, welches durch die 
ungarische Gesetzgebung allein ausgelegt, geändert und 
aufgehoben werden kann. 
Nicht die Stände, sondern der andere, immer mächtiger 
werdende Machtfaktor im neuzeitlichen Territorialstaat, der 
Monarch wird zum Schöpfer der Union. Er verkörpert sie, 
er allein ist ihr Hüter, und das bestimmt ihren Inhalt. Nach 
ihrer Entstehung bedeutet diese Union, wie Unger und 
Fischhof sogar für eine spätere Zeit erkennen, nicht eine 
organische staatsrechtliche Vereinigung der Völker unter 
einander, sondern im Prinzip bloß ein äußerliches, «erb 
rechtliches » Beisammenbleiben L In der Person des Herr 
schers liefen die Fäden zusammen. Woraus von ungarischen 
Autoren nicht etwa ein innerer Föderalismus des nach außen 
als Einheit erscheinenden Komplexes abgeleitet wird, son 
dern [nicht nur wegen des Anachronismus unrichtig], die 
Zweiheit, der Dualismus mit reiner Personalunion zwischen 
Ungarn und einem schon damals vorhandenen Österreich. 
Daher folgte für Koloman von Ghyczy, eines der vier 
Mitglieder der Minorität im 15-er Subkomitee von 1866, 
aus den ungarischen Unionsgesetzen von 1723 nicht « a közös 
es együttes vedelem » — Sinn ungefähr : die gemeinsam zu 
leistende und auch nach außen als gemeinsam zu er 
scheinende 2 Verteidigung — sondern eine Art militärischer 
Allianz zwischen Ungarn und dem Monarchen 3 . Wie der 
darstellungen für den praktischen Gebrauch, Bd. I], Wien 1909, 
S. 139. 
1 Charmatz, Adolf Fischhof, das Lebensbild eines öster 
reichischen Politikers, Stuttgart und Berlin, 1910, S. 150. 
2 Vgl. együttes czegvezetes ; Kollektiv-Prokura, Gesamt- 
Prokura. 
3 Instruktiv in diesem Sinne Beksics, A Dualismus, törte- 
nete, közjogi ertelme es nemzeti törekveseink [Der Dualismus, seine 
Geschichte, seine staatsrechtliche Bedeutung und unsere natio 
nalen Bestrebungen], Budapest 1892.
	        
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