Full text: Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

35 
Immerhin bekennt Joseph von Orosz 1 , im Jahre 1687 
sei bloß die Wahlförmlichkeit aufgehoben worden, und 
Ferdinandy 2 konstatiert den legislatorischen Niederschlag 
eines schon vor 1687 vorhandenen unbezweifelten 
Rechtszustandes. Aber selbst Ferdinandy dürfte sich 
weniger von einer vollen Erfassung der Thronfolgeartikel 
leiten lassen, als vielmehr durch die deklarative Ausdrucks 
weise der Gesetzartikel : ab antiquo deductam haereditariam 
regiam successionem [Krönungsdiplom] ; declarant [nicht 
decernunt, G. A. II : 1687]. Die innere Berechtigung dieser 
Textierung gegenüber «ungerechten Interpretationen » frü 
herer Gesetze ist aber nicht etwa im früheren ungarischen 
Recht oder gar in ungarischen Gesetzartikeln zu suchen, 
sondern in den «mit Spanien in eodem passu getrof 
fenen pacta», insbesondere von 1617. 
In den Verhandlungen von 1687 und 1722 ist in der 
Tat mit Turba der Monarch als der Vertreter einer Korpo 
ration 3 zu betrachten, was übrigens auch v. Timon 4 zu 
fühlen scheint s . Der ganzen Dynastie als einer Korpora 
tion wird 1687 das Erbkönigtum zuerkannt, die Heilige 
Krone ungeteilt, daher ungeteilt alles Recht zur Herrschaft 
und Regierung ; Wahl und Krönung reserviert für den Fall, 
daß das masculinum semen beider Linien deficeret. Bis 
dahin beruht das Recht des neuen Herrschers auf der Erb 
folge. Es wird existent mit dem Tod des letzten Königs. 
Die Lehre Werböczys von der Krönung ist nun hinfällig. 
Die Krönung hat nur mehr Bedeutung als Proklamation 
der Person des neuen Königs [Gutachten des Palatins Paul 
1 Terra incognita, Notizen über Ungarn, 2. Auflage, Leipzig 
1860, S. 50. 
2 A kirälyi meltösäg es hatalom Magyarorszagon, S. 68. 
3 Auch in den Reichsbelehnungen, die Turba, Geschichte des 
Thronfolgerechtes, S. 163 f., erwähnt, erscheint die Dynastie, das 
gesamte Haus Österreich als Erbenkorporation. 
4 Magyar alkotmäny- es jogtörtenet, 4. Aufl., S. 506. 
6 Tezner, Der Kaiser, S. 139, sagt ausdrücklich: «der Kaiser 
als Repräsentant seines Hauses » und hebt die Formel durch Sperr 
druck hervor.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.