Full text : Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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delt  worden  wäre.  Das  muß  man  nach  den  Feststellungen
Turbas  über  den  Krönungseid  und  seine  Bedeutungsverschiebung ­
  verneinen.
Die  hier  so  wichtige,  als  «jesuitisch  »  viel  geschmähte
elastische  Revisionsklausel  des  Krönungseides,  die  als  eine
Änderung  der  Widerstandsklausel  der  ungarischen  Magna
Charta  [G.  A.  XXXI  :  1222]  in  ihr  Gegenteil  aufzufassen  ist,
ist  auf  Königsegg  zurückzuführen.  Aus  seiner  oben  erwähnten
Grundidee  geht  der  Zweck  der  Klausel,  für  den  übrigens
auch  die  öffentliche  Meinung  Europas  war,  klar  hervor:
Neugestaltung,  Modernisierung  Ungarns  durch
weiteren  Ausbau  der  monarchischen  Gewalt,  zum
Schutze  gegen  die  Türken.  Der  Rechtszustand  sei  zu  garantieren, ­
  aber  «  wie  Eß  wierdet  verglichen  werden  ».  G.A.  I  :
1687  :  «  quod  Nos  ecclesias  Dei,  dominos  praelatos,  barones,
nobiles,  civitates  liberas  et  omnes  regnicolas  in  suis  immunitatibus
  et  libertatibus,  iuribus,  privilegiis  ac  in  antiquis
bonis  et  approbatis  consuetudinibus,  prout  super  eorum
intellectu  et  usu  regio  ac  communi  statuum  consensu
  diaetaliter  conventum  fuerit,  conservabimus  ;
omnibusque  iustitiam  faciemus  ;  Serenissimi  quondam  Andreae
  regis  decreta  [exclusa  tarnen  et  semota  articuli  31.
eiusdem  decreti  clausula,  incipiente  :  quodsi  vero  nos  etc.
usque  ad  verba  :  in  perpetuum  facultatem]  observabimus
  ;  ...  .  »  Wie  Turba  zeigt,  gilt  die  Revisionsklausel  für
den  ganzen  Rechtszustand.  Sie  war  mit  Vorbedacht  möglichst ­
  allgemein  gehalten.  Nach  dem  Krönungsdiplom
Josephs  kann  sie  auf  jedes  ältere  Gesetz  und  jeden  gesetzlich
zu  regelnden  Gegenstand  bezogen  werden.  Sie  bildet  eine
vorzügliche  Illustration  zu  den  von  Tezner  in  seinem  Buch
«Technik  und  Geist  des  ständisch-monarchischen  Staatsrechts ­
  » 1  entwickelten  Gedanken.  Es  ist  ganz  selbstverständlich, ­
  daß  sie  Franz  II.  Räkoczy,  der  ständische  Verfechter ­
  der  Wahlkapitulationen,  aufs  heftigste  bekämpfen
mußte,  bis  er  und  die  durch  ihn  repräsentierte  Konkurrenz-1
  Staats-  und  sozialwissenschaftliche  Forschungen,  herausgegeben ­
  von  Schmoller,  Bd.  XIX,  Heft  3,  Leipzig  1901.
            
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