Full text : Denkschrift betreffend die Neuregelung der handelspolitischen Beziehungen Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika

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Von  den  Reziprozitätsabkommen,  die  innerhalb ­
  der  im  Dingleytarif  vorgeschriebenen  Frist
negotiiert  worden  waren  und  die  auch  für  uns
Deutsche  bemerkenswerte  Zollzugeständnisse  der
Union  enthalten  hätten,  insofern  der  Zoll  auf
Zucker  eine  r  2 I / 2 prozentige  Reduktion  erfahren
haben  würde  und  die  Frankreich  gewährten  Zugeständnisse ­
  uns  zugefallen  wären,  ist,  wie  bereits
erwähnt,  kein  einziges  ratifiziert  worden.  Man  wird
angesichts  dessen  wohl  nicht  fehlgehen  mit  der
Behauptung,  daß  der  Teil  der  Reziprozitätsklausel
im  Dingleytarifgesetze,  welcher  eine  20prozentige
Reduktion  der  Zölle  im  Wege  von  Tarifabkommen
verstattete,  überhaupt  nicht  ernst  gemeint  war
und  nur  dazu  diente,  den  Tarif  nach  mancher
Seite  hin  schmackhafter  zu  machen.  Es  stand
bei  der  Schaffung  des  Tarifes  von  vornherein
in  gewissen  Kreisen  fest,  die  Klausel  nicht  praktisch
werden  zu  lassen;  und  so  hat  man  denn  auch,
um  ihre  Anwendungsmöglichkeit  einzudämmen,
die  Zustimmung  der  beiden  Häuser  des  Kongresses ­
  vorgeschrieben,  während  sonst  nur  der
Senat  beim  Abschluß  von  Staatsverträgen  mitwirkt.
Es  war  mit  unendlichen  Schwierigkeiten  verknüpft, ­
  den  kubanischen  Reziprozitätsvertrag  durch
die  beiden  Häuser  durchzusteuern,  diesen  Vertrag,
der  der  Union  so  günstig  ist,  wie  nur  einer  sein
kann,  indem  er  ihr  ausschließliche  Zollvergünstigungen ­
  einräumt.  Drohte  schondieserVertragmehrmals
  zu  scheitern,  so  ist  dieses  Schicksal  einem
größeren  Tarifabkommen  der  Union  mit  Deutschlandvorläufig ­
  genau  so  sicher  wie  es  das  Abkommen
der  Union  mit  Frankreich  vom  Jahre  1899  traf.
Mit  einem  Worte:  eine  Änderung  des  amerikanischen ­
  Tarifes  für  Textil-,  Glas-,  Porzellan-,
Leder-,  Papier-Produkte  usw.,  sei  es  auf  autonomem,
sei  es  vertraglichem  Wege,  steht  bei  der  derzeitigen
Zusammensetzung  des  Kongresses  nicht  so  bald
in  Aussicht;  die  Möglichkeit,  mit  der  Union  zu
einem  größeren  Tarifvertrag  im  Stile  unserer
Abmachungen  mit  Rußland,  Italien,  Österreich-Ungarn
  usw.  zu  gelangen,  scheidet  vorerst
unseres  Erachtens  aus.

B.
Als  zweite  Möglichkeit  käme  ein  unbedingter ­
  Meistbegünstigungsvertrag  in  Betracht, ­
  dergestalt,  daß  beide  Teile  sich  gegenseitig ­
  ohne  weiteres  alle  Vergünstigungen  einräumen, ­
  die  sie  dritten  Staaten  gewähren.
Wir  glauben,  daß  auch  diese  Eventualität
außer  Ansatz  bleiben  muß,  und  zwar  aus  folgenden
Gründen:
1.  Es  ist  nicht  anzunehmen,  daß  die  Amerikaner ­
  einen  unbedingten  Meistbegünstigungsvertrag
mit  uns  schließen  wollen.
            
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