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gegen entsprechende Konzessionen aushändigen
wolle, von den Amerikanern keineswegs als feind
selige Haltung angesehen wird, als auch die öffent
liche Meinung in der Union, die amerikanische
Presse den von uns im Vorstehenden vertretenen
Standpunkt vollkommen teilt.
Eine Durchsicht der verschiedenen uns zu
Gesicht gekommenen Äußerungen ist in dieser
Hinsicht sehr lehrreich. In einer von der New-
Yorker Handelszeitung (29. April 1,905) als
offiziös bezeichneten Auslassung heißt es z. B.:
»Ebensowenig wie England oder Deutschland als
»meistbegünstigte« Nation Ware nach Kuba verkaufen
können, so lange die Insel mit den Vereinigten Staaten
im Reziprozitätsverhältnis steht, ebensowenig können
die Vereinigten Staaten eine derartige Bevorzugung von
seiten solcher Länder beanspruchen, die mit anderen
im Reziprozitätsverhältnis stehen. 1 ) Unter dem neuen
deutschen Tarif ergibt sich für die Vereinigten Staaten
die Alternative, entweder einen Reziprozitätsvertrag
abschließen, oder auf einen Teil des Handels mit jenem
Lande verzichten zu müssen. . . . Wer fernerhin Waren
nach Deutschland importieren will, muß für ein solches
Privilegium, [wie es der Konventionaltarif involviert,]
den geforderten Preis zahlen, und die Berechtigung
Deutschlands zu solchen Forderungen ist unbestritten...
Im allgemeinen läßt sich sagen, daß der Markt Deutsch
lands, zu welchem wir uns den Zutritt mittels eines
Reziprozitätsvertrages vielleicht werden erkaufen
müssen, kein so wichtiger ist, daß wir in der Lage
sind, einen sehr hohen Preis dafür zu bezahlen.« 2 )
Eine große Reihe amerikanischer Blätter er
kennt an, daß Deutschland zur Kündigung des
Vertrages vom Jahre 1900 berechtigt ist und er
hofft aus der Kündigung eine wohltätige Wirkung
in der Richtung einer Tarifrevision seitens der
Vereinigten Staaten.
»Der Boston Evening Transcript, das größte Blatt
New Englands, sowie die New Yorker Evening Post
geben ohne Rückhalt Deutschlands gutes Recht zu;
Washington Post und Washington Star tun dasselbe
und zeigen zugleich eine unverhüllte Freude über
die Verlegenheit, in die die »Standpatters«,
die Reformgegner, geraten Das Journal of
Commerce von New York führt aus: »Nur durch einen
Vertrag können die Vereinigten Staaten der Wirkung
des neuen deutschen Tarifs entrinnen; denn selbst die
schutzzöllnerischen Staatsmänner würden schwerlich
sich in einen folgenschweren Tarifkrieg stürzen wollen ..
Selbst das Organ der Hochschutzzöllner, der American
Economist, führte kürzlich aus, der amerikanisch
kubanische Vertrag gebe Deutschland einen unwider-
1) Diese Ausführung scheint uns nicht ganz schlüssig zu
sein, da ein Staat doch zu gleicher Zeit mit zwei Ländern im
Reziprozitätsverhältnis stehen kann.
2 ) Bei näherer Betrachtung dürfte der Verfasser dieser
Notiz vielleicht doch anderer Meinung werden.