Object: Bankpolitik

262 
64. Die Organisation der Lanken. 
Placements verlangen in allen Staaten dezentralisierte Organisation. 
Je höheren Rapitalüberschuß ein Land besitzt, desto stärker ist die Filial- 
bildung. In den kapitalärmeren Reichen dagegen entwickelt sich das 
Filialnetz weit langsamer: Wer Geld anlegen will, wendet sich dorthin, 
wo dies am bequemsten ist. Wer Kapital benötigt, sucht den Geldgeber 
auf, auch wenn dieser noch so weit entfernt ist. 
Rach der Bedeutung der Provinz in Bezug auf Rapitalüberfluß 
oder Kapitalbedarf sind die Bankorganisationen in den einzelnen Reichen 
konstruiert. England hat vornehmlich auf den bankmäßigen Ueberwei- 
sungsverkehr, Frankreich auf die Linlagenannahme und das Placement 
das Hauptgewicht gelegt. Der Beamte der englischen Provinzfiliale hat 
Einlagen zu nehmen und Diskonte zu gewähren, die von einer größeren 
Filiale überprüft werden. In Frankreich tritt das Placement hinzu, 
das sich in denkbar einfachster Form zu vollziehen pflegt: Oie Zentrale 
gibt den Filialen die Liste jener Werte, die mit Vorteil gegen die neue 
Emission zu tauschen sind und der Filialleiter sucht unter seinen Runden 
die Besitzer älterer minder rentabeler Werte und macht sie auf den Vor 
teil des Tausches aufmerksam. Diese Tätigkeit ist bewußt schematisch: 
es wäre unmöglich für ein paar hundert Filialen jeweils mehrere ur 
teilsfähige Raufleute zu finden, sie entsprechend zu bezahlen und die 
Rontrollorganisation zu schaffen, die erforderlich wäre, wenn diese Ban 
ken andere als Routinegeschäfte pflegen würden. 
In jenen Reichen aber, in welchen die Provinz das in ihr gewon 
nene Rapital selbst verbraucht oder sogar darüber hinaus neues benö 
tigt, mußten die Bankfilialen zunächst Rredit gewähren und zwar nicht 
bloß in den leichten Formen des Diskonts und Lombards. Die Banken 
gingen darum dort nur langsam und zögernd in die Provinz, da ihre 
Zweigniederlassungen wirkliche Direktoren besitzen mußten, die für 
Anlagekredit und Ronsortialgeschäfte die Verantwortung tragen sollten 
und den Runden nicht bloß Rentenwerte anzubieten hatten, sondern 
sie auch bei der Vermögensanlage überhaupt beraten mußten; in 
großer Zahl konnten solche Persönlichkeiten nicht gefunden werden. 
Jede Filiale der deutschen Banken ist eine selbständige Einheit. Der 
Leiter besitzt versügungsrecht und mutz selbständige geistige Tätigkeit 
leisten. Lin überaus umfangreicher Rontrolapparat hat nicht bloß 
die buchhalterische, sondern auch die materielle Seite der Geschäfte 
Zu überwachen. Während beim Ooinptoir ck'Bsoowxte, von den 
reisenden Buchhaltern abgesehen nur wenige Beamte der Zentrale 
den Rontroldienst über mehrere hundert Filialen führen, sind in den 
deutschen, österreichischen und russischen Banken große Abteilungen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.