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64. Die Organisation der Lanken.
Placements verlangen in allen Staaten dezentralisierte Organisation.
Je höheren Rapitalüberschuß ein Land besitzt, desto stärker ist die Filial-
bildung. In den kapitalärmeren Reichen dagegen entwickelt sich das
Filialnetz weit langsamer: Wer Geld anlegen will, wendet sich dorthin,
wo dies am bequemsten ist. Wer Kapital benötigt, sucht den Geldgeber
auf, auch wenn dieser noch so weit entfernt ist.
Rach der Bedeutung der Provinz in Bezug auf Rapitalüberfluß
oder Kapitalbedarf sind die Bankorganisationen in den einzelnen Reichen
konstruiert. England hat vornehmlich auf den bankmäßigen Ueberwei-
sungsverkehr, Frankreich auf die Linlagenannahme und das Placement
das Hauptgewicht gelegt. Der Beamte der englischen Provinzfiliale hat
Einlagen zu nehmen und Diskonte zu gewähren, die von einer größeren
Filiale überprüft werden. In Frankreich tritt das Placement hinzu,
das sich in denkbar einfachster Form zu vollziehen pflegt: Oie Zentrale
gibt den Filialen die Liste jener Werte, die mit Vorteil gegen die neue
Emission zu tauschen sind und der Filialleiter sucht unter seinen Runden
die Besitzer älterer minder rentabeler Werte und macht sie auf den Vor
teil des Tausches aufmerksam. Diese Tätigkeit ist bewußt schematisch:
es wäre unmöglich für ein paar hundert Filialen jeweils mehrere ur
teilsfähige Raufleute zu finden, sie entsprechend zu bezahlen und die
Rontrollorganisation zu schaffen, die erforderlich wäre, wenn diese Ban
ken andere als Routinegeschäfte pflegen würden.
In jenen Reichen aber, in welchen die Provinz das in ihr gewon
nene Rapital selbst verbraucht oder sogar darüber hinaus neues benö
tigt, mußten die Bankfilialen zunächst Rredit gewähren und zwar nicht
bloß in den leichten Formen des Diskonts und Lombards. Die Banken
gingen darum dort nur langsam und zögernd in die Provinz, da ihre
Zweigniederlassungen wirkliche Direktoren besitzen mußten, die für
Anlagekredit und Ronsortialgeschäfte die Verantwortung tragen sollten
und den Runden nicht bloß Rentenwerte anzubieten hatten, sondern
sie auch bei der Vermögensanlage überhaupt beraten mußten; in
großer Zahl konnten solche Persönlichkeiten nicht gefunden werden.
Jede Filiale der deutschen Banken ist eine selbständige Einheit. Der
Leiter besitzt versügungsrecht und mutz selbständige geistige Tätigkeit
leisten. Lin überaus umfangreicher Rontrolapparat hat nicht bloß
die buchhalterische, sondern auch die materielle Seite der Geschäfte
Zu überwachen. Während beim Ooinptoir ck'Bsoowxte, von den
reisenden Buchhaltern abgesehen nur wenige Beamte der Zentrale
den Rontroldienst über mehrere hundert Filialen führen, sind in den
deutschen, österreichischen und russischen Banken große Abteilungen