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Weinschiffe ein, auf denen man bei Wein und Gesang das Weib nicht
vergaß. Die heiße Sinnenlust der Hexen der Walpurgisnacht tollte
sich während der Messen in Frankfurt a. M. aus.
Am Ende des achtzehnten Jahrhunderts war die Groß- und
Mittelstadt mit scharfen 'Klassengegensätzen der Tummelplatz eines
regen Prostitutionstreibens. Greifen wir z. B. eine Stadt heraus,
die sich im 18. Jahrhundert bereits durch eine schroffe Klassen
gliederung, hervortat: Berlin, so schauen wir schon auf alle
Ausschreitungen der käuflichen Liebe.
In Berlin vergifteten die sexuellen Exzesse der Adelsklasse im
hohen Grade das eheliche Leben des Bürgertums. Der Dirnenmarkt
breitete sich nach den „Vertrauten Briefen" selbst bis in die Kreise
des Adels aus. Aber selbst wenn wir den Sittenschilderungen der
„Vertrauten Briefe über die preußische Monarchie" nicht vollen
Glauben beimessen, sondern uns nur an die statistischen Daten über
die Prostitution Berlins am Ende des achtzehnten Jahrhunderts
halten, so blicken wir schon aus eine massenhafte Preisgabe des
Weibes, die in nichts der des zwanzigsten Jahrhunderts nachzugeben
scheint. Im Fahre 1780 sollen allein in Berlin 100 Bordelle mit
sieben bis neun Mädchen vorhanden gewesen sein; Berlin aber hatte
damals nur eine Bevölkerung von 80 000 Einwohnern. Die Zahl
der erklärten Prostituierten betrug also schon 1 Prozent der Be
völkerung. Würden wir den gleichen Prozentsatz notorischer öffent
licher Mädchen heute für unser zweimillionenköpfiges Berlin an
nehmen, so würden wir 20 000 reglementierte Dirnen, haben.
Berlin besitzt heute jedoch etwas über 4000 polizeilich reglementierte
Mädchen. Neben den überwachten Dirnen Berlins gab es noch
große Massen geheimer Prostituierten im 18. Jahrhundert. Schon
damals veranstaltete die Polizei Berlins förmliche Hetzjagden auf
die sich im Dunkel der Nacht umhertreibenden Prostituierten. In
dem Berliner Polizeireglement vom 28. Februar 1787 lesen wir
folgende Bestimmung:
„Die wöchentliche Aufhebung der in den Winter-Monaten
nach zehn Uhr, und in den Sommer-Monaten nach eilf Uhr aus den
Straßen sich herumtreibenden liederlichen Weibspersonen, worunter
auch diejenigen gehören, welche einen sogenannten Liebsten haben,
muß als eine, zur Polizey der Gesundheit gehörige, notwendige
Vorkehrung auf keinerley Weise verabsäumt, es müssen dergleichen
Weibspersonen vielmehr gleich besichtigt, wenn sie gesund befunden,
ohne vorhergehende Anfrage in das Arbeitshaus auf einige Wochen
oder Monate, und wenn sie inficiret sind, ebenso, wie in den Wirth
schaften, in die Charite, und von dort nach vollendeter Cur ebenfalls
in das Arbeitshaus gesendet werden. Am Tage ihrer Entlassung
müssen sie zur Auszeichnung, Warnung und des Beyspiels wegen,
einige Brücken oder andere öffentliche Plätze abzufegen, angehalten
werden."