Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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Nach  der  späteren  Berliner  Polizeiberordyung  vom  Jahre  1792
sollen  „die  im  Finstern  auf  den  Straßen  herumwandelnden  Gassenhuren" ­
  aufgegriffen  und,  und  wenn  sie  mit  einer  venerischen  Krankheit ­
  behaftet  waren,  nach  ihrer  Heilung  auf  6—12  Monate  ins
Zuchthaus  gebracht  werden.  Die  geheime  Prostitution,  darauf  lassen
die  strengen  Polizeibestimmungen  schließen,  muß  also  bereits  eine
große  Ausdehnung  in  Berlin  gewonnen  haben.
III.  Die  K  l  a  s  s  e  n  m  i  s  ch  u  n  g  derkapitalistischen
Großstadt  und  die  Prostitution.
Vor  der  Herrschaft  des  kapitalistischen  Produktionssystems  blühte
also  schon  die  Prostitution  in  den  durch  soziale  Klassenunterschiede
gespaltenen  Städten  in  einem  an  unsere  Tage  bereits  erinnernden
Umfange.
Für  den  Markt  produzierende  Großwirtschaften  mit  ausgeprägten ­
  kapitalistischen  Zügen  schießen  namentlich  zuerst  auf  dem
platten  Lande  Osteibiens  empor.  Die  auf  den  dortigen  großen
Gütern  herrschende  Leibeigenschaft  trübte  wohl  den  rein  kapitalistischen ­
  Charakter  dieser  Güter,  hob  ihn  jedoch  keineswegs  völlig  auf.
Mochten  nun  die  derben  Junker  Ostelbiens  auch  noch  so  gewalttätig
in  das  sexuelle  Leben  ihrer  weiblichen  Gutsuntertanen  eingreifen,
so  schufen  sie  sich  dennoch  nicht  in  diesen  eine  Klasse  gewerbsmäßiger
Dirnen.  Die  Hingabe  der  Mädchen  an  die  Junker  war  eine  Folgeerscheinung ­
  des  Herrenrechts  dieser  Adelsklasse  über  ihre  weiblichen
Leibeigenen.  Man  kann  eigentlich  nicht  von  einem  Hingeben  der
Mädchen  an  ihre  Herren  reden,  man  darf  eigentlich  nur  —  man
verzeihe  die  Wortbildung  ■—  von  einem  Hinmüssen  der  weiblichen
Leibeigenen  zu  ihren  Herren  sprechen.  Die  Mädchen  verkauften
sich  nicht  freiwillig  und'  nicht  gewerbsmäßig  an  die  Junker.  Sie
blieben  schwer  schanzende  Arbeiterinnen  und  wurden  nicht
schmarotzende  Buhlerinnen.  Die  Umarmungen  der  leibeigenen
Mädchen  konnten  wohl  vielfach  als  eine  Art  Gewohnheitsrecht  von
den  hochmögcnden  Rittern  Ostelbiens  erzwungen  werden.  Da  sich
die  Preisgabe  der  weiblichen  Leibeigenen  als  ein  häufig  geübter  Gebrauch ­
  festgesetzt  hatte,  so  stellte  diese  als  „Sitte"  bestehende  Preisgabe ­
  die  Leibeigene  nicht  bloß,  sie  erschien  in  der  Ausübung  dieser
„Sitte"  nicht  Äs  eine  „Prostituierte",  das  heißt,  als  ein  der  Schande
ausgeliefertes  Weib.
Wir  besitzen  aus  der  Feder  eines  Geistlichen  eine  eingehende
Schilderung  über  die  Gepflogenheiten,  die  der  russische  Landadel
vielfach  auf  sexuellem  Gebiete  gegenüber  seinen  weiblichen  Leibeigenen ­
  betätigte.  Da  die  Zustände  in  den  ursprünglich  slavischen,
gewaltsam  germanisierten  Landesteilen  Ostelbiens  früher  ähnliche
Züge  aufwiesen  wie  die  Rußlands,  so  haben  die  Aufzeichnungen  dieses
Landgeistlichen  auch  für  die  ostelbischen  sozialen  Verhältnisse  einen
gewissen  Wert.  Wir  finden  diese  Aufzeichnungen  in  der  „Geschichte
der  menschlichen  Ehe"  von  Ed.  Westermark.  „Die  interessanten
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