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„Bemerkungen eines Landgeistlichen" in der Rußkaja Starina,"
so schreibt Westermark, „loerfcn viele Streiflichter ans Las Leben
des russischen Landadels vor der Befreiung der Leibeigenen. Von
einem Gutsbesitzer heißt es daselbst: „Ost pflegte R. I—tsch spät
abends in seinem Dorfe umherzuschweifen, um sich an dem Wohlergehen
seiner Bauern zu ergötzen; er blieb dann vor irgend einer
Hütte stehen und klopfte mit einem Finger an die Fensterscheibe.
Dieses Klopfen war jedermann nur zu gut bekannt, und sofort begab
sich das schönste Frauenzimmer der Familie hinaus." Ein
anderer Landedelmann verlangte, so oft er eines seiner Güter besuchte,
unmittelbar nach seiner Ankunft vom Gutsverwaltcr eine
Liste aller erwachsenen Mädchen. „Dann," fährt der Autor fort,
„nahm der Herr jedes der Mädchen auf drei bis vier Tage in seinen
Dienst, und sobald die Liste zu Ende war, begab er sich in ein anderes
Dorf. Dies geschah regelmäßig jedes Jahr." Der russische Adlige
glaubte als Herr der Leibeigenen einen Anspruch auf den Körper
der gutsuntertänigen Mädchen zu haben. Von einem gewerbsmäßigen
Verkaufe ihres Leibes an. den Gutsherrn kann bei der
Leibeigenen nicht die Rede sein. Sie betrachtet ihre Hingabe als
eine notwendige, aus dem Gutsuntertanenvcrhältnis fließende Verpflichtung.
Die Einführung der kapitalistischen Wirtschaft auf das platte
Land hatte keineswegs die Entstehung eines feilen, von der Prostitution
lebenden Dirnentums zur Folge. Die Gutsherren mochten
oft ihre tatsächlichem Machtbefugnisse über ihre weiblichen Angestellten
mißbrauchen, zu bloßen Prostituierten würdigten sie diese nicht
herab.
Die besitzenden sozialen Klassen durchsetzten nicht in der Weise
und in dem Umfange, wie in der Stadt, die in ihren gesellschaftlichen
Bedürfnissen stark übereinstimmende ländliche Bevölkerung.
Kleinbauern und Landarbeiter leben vielfach auf dem gleichen
Fuße. Die ländlichen Feste vereinigen meist Bauern und Landarbeiter
in den gleichen Räumen. In der Arbeits-. und Lebensweise
beider Schichten' treten keine scharfen Unterschiede hervor.
Der Gutsherr thront durchweg hoch über beiden Klassen, er lebt
fast ausschließlich mit seinen Standesgenossen und selbst, wenn er.
sich sexuell mit seinen Arbeiterinnen vermischt, bleibt er stets der
„Herr".
Die geschlechtlichen Verhältnisse auf dem Lande charakterisieren
sich zumeist durch eine gewisse derbe Natürlichkeit. Geschlechtsreife
junge Männer und junge Mädchen pflegen häufig einen regelmäßigen
sexuellen Umgang. Die geschlechtlich-sittlichen Verhältnisse
des platten Landes haben protestantische Pastoren durch eine
umfangreiche Erhebung sehr eingehend beleuchtet. Zur Ermittelung
dieser Verhältnisse der evangelischen Landbewohner im Deutschen
Reiche sandten die Pastoren Wagner und Wittenberg auf Beschluß
der 1894 zu Kolmar tagenden Konferenz der Sittlichkeitsvereine