Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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Weinschiffe  ein,  auf  denen  man  bei  Wein  und  Gesang  das  Weib  nicht
vergaß.  Die  heiße  Sinnenlust  der  Hexen  der  Walpurgisnacht  tollte
sich  während  der  Messen  in  Frankfurt  a.  M.  aus.
Am  Ende  des  achtzehnten  Jahrhunderts  war  die  Groß-  und
Mittelstadt  mit  scharfen  'Klassengegensätzen  der  Tummelplatz  eines
regen  Prostitutionstreibens.  Greifen  wir  z.  B.  eine  Stadt  heraus,
die  sich  im  18.  Jahrhundert  bereits  durch  eine  schroffe  Klassengliederung, ­
  hervortat:  Berlin,  so  schauen  wir  schon  auf  alle
Ausschreitungen  der  käuflichen  Liebe.
In  Berlin  vergifteten  die  sexuellen  Exzesse  der  Adelsklasse  im
hohen  Grade  das  eheliche  Leben  des  Bürgertums.  Der  Dirnenmarkt
breitete  sich  nach  den  „Vertrauten  Briefen"  selbst  bis  in  die  Kreise
des  Adels  aus.  Aber  selbst  wenn  wir  den  Sittenschilderungen  der
„Vertrauten  Briefe  über  die  preußische  Monarchie"  nicht  vollen
Glauben  beimessen,  sondern  uns  nur  an  die  statistischen  Daten  über
die  Prostitution  Berlins  am  Ende  des  achtzehnten  Jahrhunderts
halten,  so  blicken  wir  schon  aus  eine  massenhafte  Preisgabe  des
Weibes,  die  in  nichts  der  des  zwanzigsten  Jahrhunderts  nachzugeben
scheint.  Im  Fahre  1780  sollen  allein  in  Berlin  100  Bordelle  mit
sieben  bis  neun  Mädchen  vorhanden  gewesen  sein;  Berlin  aber  hatte
damals  nur  eine  Bevölkerung  von  80  000  Einwohnern.  Die  Zahl
der  erklärten  Prostituierten  betrug  also  schon  1  Prozent  der  Bevölkerung. ­
  Würden  wir  den  gleichen  Prozentsatz  notorischer  öffentlicher ­
  Mädchen  heute  für  unser  zweimillionenköpfiges  Berlin  annehmen, ­
  so  würden  wir  20  000  reglementierte  Dirnen,  haben.
Berlin  besitzt  heute  jedoch  etwas  über  4000  polizeilich  reglementierte
Mädchen.  Neben  den  überwachten  Dirnen  Berlins  gab  es  noch
große  Massen  geheimer  Prostituierten  im  18.  Jahrhundert.  Schon
damals  veranstaltete  die  Polizei  Berlins  förmliche  Hetzjagden  auf
die  sich  im  Dunkel  der  Nacht  umhertreibenden  Prostituierten.  In
dem  Berliner  Polizeireglement  vom  28.  Februar  1787  lesen  wir
folgende  Bestimmung:
„Die  wöchentliche  Aufhebung  der  in  den  Winter-Monaten
nach  zehn  Uhr,  und  in  den  Sommer-Monaten  nach  eilf  Uhr  aus  den
Straßen  sich  herumtreibenden  liederlichen  Weibspersonen,  worunter
auch  diejenigen  gehören,  welche  einen  sogenannten  Liebsten  haben,
muß  als  eine,  zur  Polizey  der  Gesundheit  gehörige,  notwendige
Vorkehrung  auf  keinerley  Weise  verabsäumt,  es  müssen  dergleichen
Weibspersonen  vielmehr  gleich  besichtigt,  wenn  sie  gesund  befunden,
ohne  vorhergehende  Anfrage  in  das  Arbeitshaus  auf  einige  Wochen
oder  Monate,  und  wenn  sie  inficiret  sind,  ebenso,  wie  in  den  Wirthschaften, ­
  in  die  Charite,  und  von  dort  nach  vollendeter  Cur  ebenfalls
in  das  Arbeitshaus  gesendet  werden.  Am  Tage  ihrer  Entlassung
müssen  sie  zur  Auszeichnung,  Warnung  und  des  Beyspiels  wegen,
einige  Brücken  oder  andere  öffentliche  Plätze  abzufegen,  angehalten
werden."
            
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