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Nach der späteren Berliner Polizeiberordyung vom Jahre 1792
sollen „die im Finstern auf den Straßen herumwandelnden Gassen
huren" aufgegriffen und, und wenn sie mit einer venerischen Krank
heit behaftet waren, nach ihrer Heilung auf 6—12 Monate ins
Zuchthaus gebracht werden. Die geheime Prostitution, darauf lassen
die strengen Polizeibestimmungen schließen, muß also bereits eine
große Ausdehnung in Berlin gewonnen haben.
III. Die K l a s s e n m i s ch u n g derkapitalistischen
Großstadt und die Prostitution.
Vor der Herrschaft des kapitalistischen Produktionssystems blühte
also schon die Prostitution in den durch soziale Klassenunterschiede
gespaltenen Städten in einem an unsere Tage bereits erinnernden
Umfange.
Für den Markt produzierende Großwirtschaften mit aus
geprägten kapitalistischen Zügen schießen namentlich zuerst auf dem
platten Lande Osteibiens empor. Die auf den dortigen großen
Gütern herrschende Leibeigenschaft trübte wohl den rein kapitalisti
schen Charakter dieser Güter, hob ihn jedoch keineswegs völlig auf.
Mochten nun die derben Junker Ostelbiens auch noch so gewalttätig
in das sexuelle Leben ihrer weiblichen Gutsuntertanen eingreifen,
so schufen sie sich dennoch nicht in diesen eine Klasse gewerbsmäßiger
Dirnen. Die Hingabe der Mädchen an die Junker war eine Folge
erscheinung des Herrenrechts dieser Adelsklasse über ihre weiblichen
Leibeigenen. Man kann eigentlich nicht von einem Hingeben der
Mädchen an ihre Herren reden, man darf eigentlich nur — man
verzeihe die Wortbildung ■— von einem Hinmüssen der weiblichen
Leibeigenen zu ihren Herren sprechen. Die Mädchen verkauften
sich nicht freiwillig und' nicht gewerbsmäßig an die Junker. Sie
blieben schwer schanzende Arbeiterinnen und wurden nicht
schmarotzende Buhlerinnen. Die Umarmungen der leibeigenen
Mädchen konnten wohl vielfach als eine Art Gewohnheitsrecht von
den hochmögcnden Rittern Ostelbiens erzwungen werden. Da sich
die Preisgabe der weiblichen Leibeigenen als ein häufig geübter Ge
brauch festgesetzt hatte, so stellte diese als „Sitte" bestehende Preis
gabe die Leibeigene nicht bloß, sie erschien in der Ausübung dieser
„Sitte" nicht Äs eine „Prostituierte", das heißt, als ein der Schande
ausgeliefertes Weib.
Wir besitzen aus der Feder eines Geistlichen eine eingehende
Schilderung über die Gepflogenheiten, die der russische Landadel
vielfach auf sexuellem Gebiete gegenüber seinen weiblichen Leib
eigenen betätigte. Da die Zustände in den ursprünglich slavischen,
gewaltsam germanisierten Landesteilen Ostelbiens früher ähnliche
Züge aufwiesen wie die Rußlands, so haben die Aufzeichnungen dieses
Landgeistlichen auch für die ostelbischen sozialen Verhältnisse einen
gewissen Wert. Wir finden diese Aufzeichnungen in der „Geschichte
der menschlichen Ehe" von Ed. Westermark. „Die interessanten
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