Full text: Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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Nach der späteren Berliner Polizeiberordyung vom Jahre 1792 
sollen „die im Finstern auf den Straßen herumwandelnden Gassen 
huren" aufgegriffen und, und wenn sie mit einer venerischen Krank 
heit behaftet waren, nach ihrer Heilung auf 6—12 Monate ins 
Zuchthaus gebracht werden. Die geheime Prostitution, darauf lassen 
die strengen Polizeibestimmungen schließen, muß also bereits eine 
große Ausdehnung in Berlin gewonnen haben. 
III. Die K l a s s e n m i s ch u n g derkapitalistischen 
Großstadt und die Prostitution. 
Vor der Herrschaft des kapitalistischen Produktionssystems blühte 
also schon die Prostitution in den durch soziale Klassenunterschiede 
gespaltenen Städten in einem an unsere Tage bereits erinnernden 
Umfange. 
Für den Markt produzierende Großwirtschaften mit aus 
geprägten kapitalistischen Zügen schießen namentlich zuerst auf dem 
platten Lande Osteibiens empor. Die auf den dortigen großen 
Gütern herrschende Leibeigenschaft trübte wohl den rein kapitalisti 
schen Charakter dieser Güter, hob ihn jedoch keineswegs völlig auf. 
Mochten nun die derben Junker Ostelbiens auch noch so gewalttätig 
in das sexuelle Leben ihrer weiblichen Gutsuntertanen eingreifen, 
so schufen sie sich dennoch nicht in diesen eine Klasse gewerbsmäßiger 
Dirnen. Die Hingabe der Mädchen an die Junker war eine Folge 
erscheinung des Herrenrechts dieser Adelsklasse über ihre weiblichen 
Leibeigenen. Man kann eigentlich nicht von einem Hingeben der 
Mädchen an ihre Herren reden, man darf eigentlich nur — man 
verzeihe die Wortbildung ■— von einem Hinmüssen der weiblichen 
Leibeigenen zu ihren Herren sprechen. Die Mädchen verkauften 
sich nicht freiwillig und' nicht gewerbsmäßig an die Junker. Sie 
blieben schwer schanzende Arbeiterinnen und wurden nicht 
schmarotzende Buhlerinnen. Die Umarmungen der leibeigenen 
Mädchen konnten wohl vielfach als eine Art Gewohnheitsrecht von 
den hochmögcnden Rittern Ostelbiens erzwungen werden. Da sich 
die Preisgabe der weiblichen Leibeigenen als ein häufig geübter Ge 
brauch festgesetzt hatte, so stellte diese als „Sitte" bestehende Preis 
gabe die Leibeigene nicht bloß, sie erschien in der Ausübung dieser 
„Sitte" nicht Äs eine „Prostituierte", das heißt, als ein der Schande 
ausgeliefertes Weib. 
Wir besitzen aus der Feder eines Geistlichen eine eingehende 
Schilderung über die Gepflogenheiten, die der russische Landadel 
vielfach auf sexuellem Gebiete gegenüber seinen weiblichen Leib 
eigenen betätigte. Da die Zustände in den ursprünglich slavischen, 
gewaltsam germanisierten Landesteilen Ostelbiens früher ähnliche 
Züge aufwiesen wie die Rußlands, so haben die Aufzeichnungen dieses 
Landgeistlichen auch für die ostelbischen sozialen Verhältnisse einen 
gewissen Wert. Wir finden diese Aufzeichnungen in der „Geschichte 
der menschlichen Ehe" von Ed. Westermark. „Die interessanten 
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