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Wir wollen hier nur einige wenige Daten über die Familicn-
und Erziehungsverhältnisse unserer großstädtischen Prostituierten
vortragen.
Es traten nach der bekannten Dr. Huppeschen Arbeit über „Das
soziale Defizit von Berlin in seinem Hauptbestandteil" im Jahre 1855
206 Mädchen in Berlin neu unter die sittcnpolizeiliche Kontrolle.
Von diesen waren nur von der Mutter 59, von Verwandten oder
Fremden 26, im Waisenhause 20 erzogen. 1856 wurden in Berlin
141 der sittenpolizeilichen Kontrolle neu unterstellt. Von diesen
waren nur von der Mutter 25, 16 von Verwandten oder Fremden
und 11 im Waiscnhause erzogen.
Von den im Jahre 1872/1873 polizeilich überwachten Pro
stituierten Berlins waren 18 Prozent bei den Eltern nicht auf
gewachsen.
Die Kinder, die völlig verwaist sind, die in Vater- oder mutter
losen Familien heranwachsen, entbehren durchweg einer aus
reichenden Fürsorge und einer genügend überwachten Erziehung.
Der Staat setzte über sie allerdings einen mit den Vaterrechten aus
gerüsteten Erzieher: den Pflichtvormund. Das Institut der Pflicht-
vormundschaft hat aber in seinen erzieherischen Funktionen völlig
versagt, es hat die frühzeitige Verwahrlosung ganzer Gruppen
jugendlicher weiblicher Personen und das Herabsinken dieser in das
Pariatum der Prostitution auf dem Gewissen.
- Schon aus den Ziffern der preußischen Fürsorgeerziehungs
Statistik hören wir deutlich den harten Schuldigspruch über das
Institut der Pflichtvormundschaft heraus.
Die „Statistik über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger und
über die Zwangserziehung Jugendlicher für das Etatsjahr 1901"
unterstreicht stark die Tatsache, das; von den 7564 Fürsorgezöglingen
2688 oder 34,3 Proz. derselben vor dem 12. Lebensjahre Vater oder
Mutter oder beide Eltern verloren haben. «Es waren 2376
(= 30 Proz.) der Zöglinge," so lesen wir in der angeführten amt
lichen Statistik, „bevormundet, 367 (= 4,7 Proz.) unter Pflegschaft;
daraus geht hervor, daß auch die Vormundschaft den Kindern nicht
den erforderlichen Schutz gewährt hat, und daß die Bestrebungen,
die vormundschaftliche Tätigkeit wirksamer zu gestalten, die eifrigste
Förderung verdienen." In dem zweiten Bande der „Statistik über
die Fürsorgeerziehung Minderjähriger" für das Etatsjahr 1002. wird
sodann die Klage über die Mängel des heutigen Vormündschafts
wesens beträchtlich verschärft. „Rechnet man die 310 getrennt
lebenden und die 118 geschiedenen Elternpaare (im Jahre 1001
— 435 getrennte und 139 geschiedene) zu den durch den Tod der
Eltern gestörten Familien hinzu, so stammen 2428 (1001 — 3641)
Zöglinge aus zerstörten Familien. Die geringe Zahl der Vollwaisen
(82) läßt darauf schließen, daß die Waisenpflege im großen und
ganzen ihre Schuldigkeit tut; dagegen weist die große Zahl der
unter Vormundschaft und Pflegschaft Stehenden darauf hin, daß