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gcbung" erzählt, besonders lehrreich. Auf den Stadtrat Zelle redete
eiries Tages der Vorsteher eines Berliner Stadtbezirkes, der soeben
bei seiner Fürbitte für die Weihnachtsbescherung armer Kinder 0on
einem sehr wohlhabenden Manne abschlägig beschieden war, lebhaft
und erregt ein. „Der Mann hat kein Herz," sagte mein Bezirks
vorsteher, „aber cs soll ihm eingetränkt werden; die nächste Vor
mundschaft kriegt kein anderer als er, mindestens sechs Kinder."
Kein Herz •— und doch Vater- und Erziehersorgen für sechs arme
verwaiste Kinder!
Wir berufen für uneheliche, verwaiste, vaterlose und verlassene
Kinder einen Vormund. Mit einer elterlichen Sorgfalt wollen diese
Kinder körperlich und geistig abgewartet werden. Die Ernährung
und Erziehung derselben erfordert vielfach beträchtliche Ausgaben.
Womit sollen sie gedeckt werden? Soll der Vormund etwa, dem
das Amt vielfach gegen seinen eigenen Wunsch und Willen auf
gebürdet wurde, in die eigene Tasche greifen und Erziehungs- und
Ernährungskosten für das vaterlose Kind auslegen. Ist die Ober
vormundschaftsbehörde, das Amtsgericht, etwa mit großen Mitteln
ausgerüstet worden, um dem vaterlosen Kinde die Wege zu seinem
Fortkommen zu öffnen? Ist der Vormund ferner mit den erforder
lichen geistigen und sittlichen Eigenschaften ausgestattet, um die
schwierige pädagogische Aufgabe lösen zu können, ein armes, der
Vaterliebe entbehrendes Kind in die richtigen Erzichungsbahnen
zu leiten und es ein,er Zukunft zuzuführen, zu der es seine innere
Begabung bestimmt hat?
Mit Mühe und Not sind heute von den öffentlichen Gewalten
die notwendigsten Kosten für die Erziehung der bevormundeten
Kinder, für die sich keine alimcntationspflichtigen Väter verwenden,
zu erlangen. Als Vormünder figurieren heute die ersten besten
Kleinbürger mit sehr begrenztem geistigen Horizont.
Alle diese sich uns von selbst aufdrängenden Fragen deuten
schon auf die wirkliche Beschaffenheit, auf das eigentliche Wesen
eines Instituts hin, das die Aufgaben der Vormundschaft erst richtig
lösen kann. Die Vormundschaft muß in die Hände eines mit öffent
lichen Mitteln ausgestatteten Instituts liegen, das von pädagogisch
sachverständigen Männern und Frauen geleitet wird, und das durch
eine ständige Verbindung mit tüchtigen, für die Kindererziehung
und für die gewerbliche Schulung der heranwachsenden Jugend
geeigneten Elementen erst wirklich geordnete Lebens- und Er
ziehungsbedingungen für die vaterlosen Söhne und Töchter unseres
Volkes schaffen kann. Ein derartiges soziales Institut hätte
namentlich die Ansprüche der unehelichen Kinder, die sie an ihre
Erzeuger richten können, zu vertreten. Und dieses Institut, das
sich die Verfechtung der Ansprüche der unehelichen Kinder zu einer
seiner Hauptaufgaben machen dürfte, würde auch in der Lage sein,
stets die richtigen und die am schnellsten zum Ziele führenden Wege
einzuschlagen, um den unehelichen Vater zur Zahlung der Unter-