Full text : Die Prostitution als soziale Klassenerscheinung und ihre sozialpolitische Bekämpfung

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aber  gerade  so  wie  in  dem  ganzen  Schulunterricht  der  Staat  nicht
nach  Schuld  oder  Nichtschuld  der  Eltern  fragt,  sondern  einen  gewissen
Unterricht  erzwingt,  ähnlich  wird  es  auch  bei  der  ganzen  Erziehung
sein  müssen.  Das  sind  freilich  sehr  schwierige,  auch  politisch  nicht
ganz  leicht  zu  lösende  Fragen,  aber  sie  sind  viel  brennender,  als
die  große  Öffentlichkeit  ahnt.  In  den  drei  Jahren,  in  denen  ich
jetzt  manchmal  ausschließlich  solche  Fragen  bearbeitete,  habe  ich  eingesehen, ­
  daß  die  Schwierigkeiten  im  Bürgerlichen  Gesetzbuch  und
seiner  Auffassung  selbst  liegen,  die  den  schwachen  und  unvernünftigen
Eltern  gegenüber  gar  keine  Handhaben  gibt."
Die  von  uns  geforderte  Begründung  eines  öffcntlichen-rechtlichen
  Instituts  der  Berufsvormundschaft  müßte  in  innigster  Verbindung ­
  mit  der  Organisation  einer  Inspektion  über  die  Lebens-Verhältnisse
  der  Kinder  selbst  stehen.  Eine  öffentlich-rechtliche  Jnspektionseinrichtung
  nach  dem  Muster  der  englischen  „Gesellschaft  zur
Verhinderung  der  Grausamkeiten  gegen  Kinder"  ließe  sich  Wohl
leicht  an  die  Lehrerkörperschaften  der  heutigen  Volksschulen  anschließen. ­

Schon  heute  erfüllt  der  deutsche  Lehrer  das  wichtige  sozialpolitische ­
  Amt  eines  Uebcrwachers  des  Kinderschutzgesetzcs.  Er  vor
allem  kann  in  dem  täglichen  Verkehr  mit  den  Schulkindern  ferner
Klasse  die  Verstöße  gegen  das  Kinderschutzgesttz  feststellen.  Die
Inspektion  des  Lehrers  über  die  häuslichen  Erziehungsverhältnisse
der  Kinder  würde  sich  bequem  an  das  schon  bestehende  sozialpolitische
Ueberwachungsamt  des  Lehrers  angliedern  lassen.
Die  Schule  ist  in  der  Neuzeit  in  einen  tiefgehenden  sozialen
Umwälzungsprozeß  eingetreten:  sie  hat  unter  dem  Einfluß  der
modernen  Sozialpolitik  einen  ganz  neuen  sozialen  und  sozialhygienischen ­
  Aufgabenkreis  erhalten.  Der  Arzt  ist  im  Interesse  der
Gesundheit  der  Schulkinder  in  die  Schule  gerufen  worden.  Schüchtern
regt  sich  bereits  in  der  Schule  die  grundlegende  Frage  der  zweckmäßigen ­
  Ernährung  der  Schulkinder  auf  öffentliche  Kosten.
Mit  der  Erweiterung  des  sozialhhgienischen  und  sozialpolitischen
Wirkungskreises  der  Schule  wird  sich  der  Lehrer  in  einen  Sozialpädagogen ­
  wandeln  müssen.  Der  Lehrer  dringt  heute  schon  durch
die  Aufnahme  der  Semesterstatistik  in  die  Familien-  und  Berufsverhältnisse ­
  der  Eltern  ihrer  Schulkinder  ein.  Die  häuslichen
Lebensbedingungen  der  Kinder  erschließen  sich  ihm  sehr  leicht  im
täglichen  Umgang  mit  diesen  Kindern.  Jede  tiefgehende  Störung
iin  Leben  der  Kinder  prägt  sich  sofort  in  den  Schulleistungen  derselben ­
  aus.  Die  Lehrer  können  daher  leicht  die  Fälle  feststellen,
wo  die  Vormundschaftsbehörden  oder  andere  staatliche  und  kommunale ­
  Institute  mit  öffentlichen  Mitteln  im  Interesse  der  Erziehung ­
  der  von  ihren  Eltern  vernachlässigten  Kinder  einzugreifen
haben.  Namentlich  werden  sie  da  mitzuraten  und  mitzutaten
haben,  wo  den  Eltern  wegen  drohender  Verwahrlosung  der  Kinder
das  Erziehungsrecht  zu  nehmen  ist,  die  Kinder  zu  bevormunden  und
            
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