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aber gerade so wie in dem ganzen Schulunterricht der Staat nicht
nach Schuld oder Nichtschuld der Eltern fragt, sondern einen gewissen
Unterricht erzwingt, ähnlich wird es auch bei der ganzen Erziehung
sein müssen. Das sind freilich sehr schwierige, auch politisch nicht
ganz leicht zu lösende Fragen, aber sie sind viel brennender, als
die große Öffentlichkeit ahnt. In den drei Jahren, in denen ich
jetzt manchmal ausschließlich solche Fragen bearbeitete, habe ich ein
gesehen, daß die Schwierigkeiten im Bürgerlichen Gesetzbuch und
seiner Auffassung selbst liegen, die den schwachen und unvernünftigen
Eltern gegenüber gar keine Handhaben gibt."
Die von uns geforderte Begründung eines öffcntlichen-recht-
lichen Instituts der Berufsvormundschaft müßte in innigster Ver
bindung mit der Organisation einer Inspektion über die Lebens-
Verhältnisse der Kinder selbst stehen. Eine öffentlich-rechtliche Jn-
spektionseinrichtung nach dem Muster der englischen „Gesellschaft zur
Verhinderung der Grausamkeiten gegen Kinder" ließe sich Wohl
leicht an die Lehrerkörperschaften der heutigen Volksschulen an
schließen.
Schon heute erfüllt der deutsche Lehrer das wichtige sozial
politische Amt eines Uebcrwachers des Kinderschutzgesetzcs. Er vor
allem kann in dem täglichen Verkehr mit den Schulkindern ferner
Klasse die Verstöße gegen das Kinderschutzgesttz feststellen. Die
Inspektion des Lehrers über die häuslichen Erziehungsverhältnisse
der Kinder würde sich bequem an das schon bestehende sozialpolitische
Ueberwachungsamt des Lehrers angliedern lassen.
Die Schule ist in der Neuzeit in einen tiefgehenden sozialen
Umwälzungsprozeß eingetreten: sie hat unter dem Einfluß der
modernen Sozialpolitik einen ganz neuen sozialen und sozial
hygienischen Aufgabenkreis erhalten. Der Arzt ist im Interesse der
Gesundheit der Schulkinder in die Schule gerufen worden. Schüchtern
regt sich bereits in der Schule die grundlegende Frage der zweck
mäßigen Ernährung der Schulkinder auf öffentliche Kosten.
Mit der Erweiterung des sozialhhgienischen und sozialpolitischen
Wirkungskreises der Schule wird sich der Lehrer in einen Sozial
pädagogen wandeln müssen. Der Lehrer dringt heute schon durch
die Aufnahme der Semesterstatistik in die Familien- und Berufs
verhältnisse der Eltern ihrer Schulkinder ein. Die häuslichen
Lebensbedingungen der Kinder erschließen sich ihm sehr leicht im
täglichen Umgang mit diesen Kindern. Jede tiefgehende Störung
iin Leben der Kinder prägt sich sofort in den Schulleistungen der
selben aus. Die Lehrer können daher leicht die Fälle feststellen,
wo die Vormundschaftsbehörden oder andere staatliche und kom
munale Institute mit öffentlichen Mitteln im Interesse der Er
ziehung der von ihren Eltern vernachlässigten Kinder einzugreifen
haben. Namentlich werden sie da mitzuraten und mitzutaten
haben, wo den Eltern wegen drohender Verwahrlosung der Kinder
das Erziehungsrecht zu nehmen ist, die Kinder zu bevormunden und