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bb) Umsatzsteuer.
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Abgaben auf Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und anders Mühlen--!
fabrikate, desgleichen auf Backwaren, Vieh, Fleisch, Fleischwaren und
Fett sind in der Gemeinde nie erhoben worden; deshalb übte,auch-das.
Zolltarifgesetz vom 25. 12. 1902 (in Kraft getreten <1$.
das die Besteuerung obiger Produkte verbot, im Gegensatz #i vielen:
schwerbetroffenen Städten auf die Finanzwirtschaft dex Gemeinde fein?'
Einwirkung aus. g (brüt ÄK infUi-i
Die ersten selbständigen Steuern wurden am 19. ,8,; 1895 ?bo-
schlossen, „da mit den Steuerzuschlägen die Kommnnalabgaden nicht
gedeckt werden können und der Grund- und Gebäudebesitz Hierselbst dar!
Hypothekenlasten halber nicht noch höher zu den Avmmunalsteueril.
herangezogen werden kann." Mit dem neuen Etatsjahre, solltW. .jw
Kraft treten 1. die Umsatzsteuer, 2. die Baukons,eysstener, .3. die Lust-'
barkeitssteuer, welche Steuern nach Absicht des. Dorfes' hauptsächlich,
von den Kolonisten zu tragen waren. , gg g] £ gg 3 oi
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i'ffllL asö chri-ÄtilD m'A
Die Steuer auf den Erwerb von Grimdstücken. ckurz Umsatzsteuer: auch
Besitzveränderungsabgabe, fälschlicherweise sogar Besitzveräuderungsgebühr,
genannt, ist eine Besitzwechselsteuer, die schon ar;s Älterer-Zeit siMmtzlnuri
unter anderem Namen, wie Kaufschoß, LitkaufgeldLjWährschüftsgeld erhüben
wurde. In neuerer Zeit ist sie besonders von demBüdenrefpriuerunals!
Mittel zur teilweisen Zurückgewinnung der Zuwachsrentel- propagiert'
worden. Abgesehen von solchen Erwägungen-, empfahl sich:dw-Steueri
besonders für die kleine Gemeinde Kleinschönebeck-F. durch, die Einfach-
heit ihrer Erhebung und wegen der Sicherheit, ihres Eingangs!; außer--:
dem war sie ganz besonders geeignet, der- Absicht - des Komuiunalab-,
gabengesetzes zu entsprechen, den Grundbesitz wegen - des ihm aus, >-der-
Gesamtheit der Leistungen und der Entwicklung „ der- Kommune,-Hm:
wachsenden Wertes in erheblich stärkerem Maße als bisher >zum-Träget!
der kommunalen Steuerlast zu machen. Die Steuer-tras-in! der! ersten'
Zeit fast ausschließlich Umsätze in der Kp!ynie- -;wKh, M diesew! Zwecke!
auch eingebracht, da die dortigen BanMenbesitzer. meist, außerhalb
wohnten, nach dem Grunditenerreinertragegut -wie seine, Abgabe
zu zahlen hatten und nach gewinnbringaydem -Berkanse --verschwanden;,
ohne daß die Gemeinde von denen, die,iNm,leichtesten,dazü!.UÄer Lage
waren, Steuerbeträge von Bedeutung jDH-,,dmnGeme«chthallShalt!'-Kvä
halten hätte. Die Steuer traf später hW.Landwchter! auchlsÄbstpiiseilsM
anfingen, Teile ihrer ganz erheblich im WerttzlgestiegenettLiegyischafteni
zu verkaufen. ,) ^sPnimzimniF vA 96!
Die erste Umsatzsteuerordnung setzte Purm.'sür die Erhebung
fest, bestimmte nur die Höhe der Abgabe mit 1% und befreite „die
Wittstock, Entwicklung. g