Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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bb)  Umsatzsteuer.

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Abgaben  auf  Getreide,  Hülsenfrüchte,  Mehl  und  anders  Mühlen--!
fabrikate,  desgleichen  auf  Backwaren,  Vieh,  Fleisch,  Fleischwaren  und
Fett  sind  in  der  Gemeinde  nie  erhoben  worden;  deshalb  übte,auch-das.
Zolltarifgesetz  vom  25.  12.  1902  (in  Kraft  getreten  <1$.
das  die  Besteuerung  obiger  Produkte  verbot,  im  Gegensatz  #i  vielen:
schwerbetroffenen  Städten  auf  die  Finanzwirtschaft  dex  Gemeinde  fein?'
Einwirkung  aus.  g  (brüt  ÄK  infUi-i
Die  ersten  selbständigen  Steuern  wurden  am  19.  ,8,;  1895  ?boschlossen,
  „da  mit  den  Steuerzuschlägen  die  Kommnnalabgaden  nicht
gedeckt  werden  können  und  der  Grund-  und  Gebäudebesitz  Hierselbst  dar!
Hypothekenlasten  halber  nicht  noch  höher  zu  den  Avmmunalsteueril.
herangezogen  werden  kann."  Mit  dem  neuen  Etatsjahre,  solltW.  .jw
Kraft  treten  1.  die  Umsatzsteuer,  2.  die  Baukons,eysstener,  .3.  die  Lust-'
barkeitssteuer,  welche  Steuern  nach  Absicht  des.  Dorfes'  hauptsächlich,
von  den  Kolonisten  zu  tragen  waren.  ,  gg  g]  £  gg  3 oi
irmbU  iim
i'ffllL  asö  chri-ÄtilD  m'A
Die  Steuer  auf  den  Erwerb  von  Grimdstücken.  ckurz  Umsatzsteuer:  auch
Besitzveränderungsabgabe,  fälschlicherweise  sogar  Besitzveräuderungsgebühr,
genannt,  ist  eine  Besitzwechselsteuer,  die  schon  ar;s  Älterer-Zeit  siMmtzlnuri
unter  anderem  Namen,  wie  Kaufschoß,  LitkaufgeldLjWährschüftsgeld  erhüben
wurde.  In  neuerer  Zeit  ist  sie  besonders  von  demBüdenrefpriuerunals!
Mittel  zur  teilweisen  Zurückgewinnung  der  Zuwachsrentel-  propagiert'
worden.  Abgesehen  von  solchen  Erwägungen-,  empfahl  sich:dw-Steueri
besonders  für  die  kleine  Gemeinde  Kleinschönebeck-F.  durch,  die  Einfachheit
  ihrer  Erhebung  und  wegen  der  Sicherheit,  ihres  Eingangs!;  außer--:
dem  war  sie  ganz  besonders  geeignet,  der-  Absicht  -  des  Komuiunalab-,
gabengesetzes  zu  entsprechen,  den  Grundbesitz  wegen  -  des  ihm  aus,  >-der-Gesamtheit
  der  Leistungen  und  der  Entwicklung  „  der-  Kommune,-Hm:
wachsenden  Wertes  in  erheblich  stärkerem  Maße  als  bisher  >zum-Träget!
der  kommunalen  Steuerlast  zu  machen.  Die  Steuer-tras-in!  der!  ersten'
Zeit  fast  ausschließlich  Umsätze  in  der  Kp!ynie-  -;wKh,  M  diesew!  Zwecke!
auch  eingebracht,  da  die  dortigen  BanMenbesitzer.  meist,  außerhalbwohnten, ­
  nach  dem  Grunditenerreinertragegut  -wie  seine,  Abgabe
zu  zahlen  hatten  und  nach  gewinnbringaydem  -Berkanse  --verschwanden;,
ohne  daß  die  Gemeinde  von  denen,  die,iNm,leichtesten,dazü!.UÄer  Lage
waren,  Steuerbeträge  von  Bedeutung  jDH-,,dmnGeme«chthallShalt!'-Kvä
halten  hätte.  Die  Steuer  traf  später  hW.Landwchter!  auchlsÄbstpiiseilsM
anfingen,  Teile  ihrer  ganz  erheblich  im  WerttzlgestiegenettLiegyischafteni
zu  verkaufen.  ,)  ^sPnimzimniF  vA  96!
Die  erste  Umsatzsteuerordnung  setzte  Purm.'sür  die  Erhebung
fest,  bestimmte  nur  die  Höhe  der  Abgabe  mit  1%  und  befreite  „die
Wittstock,  Entwicklung.  g
            
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