116
Jahr
Einnahmen
in Mk.
— °/o der
ordentlichen
Einnahmen
Aus den Kopf
der Bevölkerg.
in Mk.
Quelle
1895
230,—
8,63
(,28
Etat
1896
460,—
7,19
0,55
1897
460,—
7,80
0,56
1898
800,—
6,86
0,87
1899
1000,—
11,86
1,03
1900
1000,—
12,27
0,90
1901
1000,—
9,75
0,79
1902
4447,68
10,24
3,12
Rechnung,
1903
5892,33
17,47
4,—
1904
3496,81
7,22
2,29
1905
8987,01
16,31
5,78
1906
7269,28
18,05
4,30
1907
4718,48
9,92
2,74
„
1908
6096,57
11,85
3,19
„
1909
6748,60
11,17
3,82
„
1910
8883,25
9,36
4,16
1911
8233,69
10,17
3,78
"
cc) Grundwertsteuer.
Der Umsatzsteuer reihen sich Grundwert und Wertzuwachssteuer
an, da jene wie diese einen Teil der Zuwachsrente der Gemeinde dienst
bar machen und sie in die Lage setzen sollen, mit den Stenern aus
den zum größten Teil von ihr selbst hervorgerufenen Wertsteigerungen
den wachsenden Kulturaufgaben gerecht zu werden.
Die Grundwertsteuer ist die Steuer nach dem gemeinen Wert für
städtische und ländliche Grundstücke. „Der gemeine Wert einer Sache
entspricht regelmäßig dem Kaufpreise, welcher dafür im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr nach ihrer objektiven Beschaffenheit ohne Rücksicht auf
ungewöhnliche oder lediglich persönliche Verhältnisse, also eben von
jedermann zu erzielen ist". Demgemäß ist zur Ermittelung des ge
meinen Wertes von Grundstücken in der Regel maßgebend der Ver
kaufswert, d. h. „derjenige Wert, den die maßgebende wirtschaftliche
Grundstückseinheit nach den durch den lokalen Jmmobiliarverkehr ge
gebenen Erfahrungen für jeden Besitzer hat", oder in anderer Fassung,
„der gemeine Wert eines Grundstücks entspricht demjenigen Preise, der
im gemeingewöhnlichen Verkehr nach seiner objektiven Lage und Be-m
schaffenheit ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder lediglich persönliche
Verhältnisse erzielt werden kann".!)- t-.*. gmu.-.jhb-;, ,i<l 0
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') Aus: Allgemeine Grundsätze bei Ermittelung des gemeinen Alertes zum
Zwecke der Gemeindegrundsteuerveranlagung nach der Praxis 4er OVG., zusammen»'-