Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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allgemein auch die steuerpflichtigen Hunde zugenommen. Der Stand 
am 1. April betrug im Jahre 1910 142 versteuerte, 39 Zieh-, 36 
Wachhunde, im Jahre 1911 176 versteuerte, 37 Zieh- und 40 Wach 
hunde. 
Jahr 
Einnahmen 
in Mk. 
— % der 
ordentl. 
Ein 
nahmen 
Auf den 
Kopf der 
Bevölkerg. 
Quelle 
1602 
243,50 
0,56 
0,17 
Rechnung 
1903 
441,— 
1,30 
0,30 
1904 
557,- 
1,15 
0,35 
1905 
591,— 
1,01 
0,38 
1906 
708,— 
1,75 
0,42 
1907 
769,90 
1,62 
0,44 
1908 
819,— 
1,59 
0,42 
1909 
922,50 
1,52 
0,45 
1910 
967,— 
1,02 
0,45 
1911 
1135,— 
1,40 
0,52 
'' 
2. Die Steuern in Form von Zuschlägen. 
aa) Allgemeines. 
Während Gebühren und Beiträge sowie die selbständigen Steuern 
durchweg erst seit neuerer Zeit, keine aber vor dem 1. April 1895, 
als dem Tage des Inkrafttretens des Kommunalabgabcngesetzes, als Ge 
meindesteuer bestand, bildeten die kommunalen Zuschläge zu den staat 
lich veranlagten Steuern vor dem Kommunalabgabengesetz, die Haupt 
einnahmequelle. Als solche Steuern kamen in Betracht die Einkommen 
steuer, die Grund- und Gebäudesteuer, die Gewerbesteuer und seit der 
Veranlagung für 1893 die Betriebssteuer. Eine Grenze in der Höhe 
der Zuschlagsprozente war vor der Neuregelung durch das Kommunal- 
abgabengesctz ebensowenig vorgesehen, wie ein bestimmtes Verhältnis 
der Steuern untereinander. 
Diese Neuregelung ging von der Beobachtung aus, daß in den 
meisten preußischen Gemeinden die Realsteuern, d. h. die Grund- und 
Gebändesteuern, sowie die Gewerbesteuern, nur wenig zur Deckung des 
Gemeindebedarfs herangezogen wurden, während die Hauptlast durch 
Zuschläge zur Einkommensteuer, also durch Belastung aller Einwohner 
nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit aufgebracht wurde, und zwar 
auch für solche Gemeindeeinrichtungen, die vorzugsweise dem Grund 
besitz und dem Gewerbe zugute kommen. 
Das Ziel der Miquelschen Reform ging nun dahin, das Steuer- 
wesen der Gemeinde in erster Linie auf die Realsteuern und erst in
	        
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