Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

131

allgemein  auch  die  steuerpflichtigen  Hunde  zugenommen.  Der  Stand
am  1.  April  betrug  im  Jahre  1910  142  versteuerte,  39  Zieh-,  36
Wachhunde,  im  Jahre  1911  176  versteuerte,  37  Zieh-  und  40  Wachhunde. ­


Jahr

Einnahmen
in  Mk.

—  %  der
ordentl.
Einnahmen ­


Auf  den
Kopf  der
Bevölkerg.

Quelle

1602

243,50

0,56

0,17

Rechnung

1903

441,—

1,30

0,30

1904

557,-1,15



0,35

1905

591,—

1,01

0,38

1906

708,—

1,75

0,42

1907

769,90

1,62

0,44

1908

819,—

1,59

0,42

1909

922,50

1,52

0,45

1910

967,—

1,02

0,45

1911

1135,—

1,40

0,52

''

2.  Die  Steuern  in  Form  von  Zuschlägen.
aa)  Allgemeines.
Während  Gebühren  und  Beiträge  sowie  die  selbständigen  Steuern
durchweg  erst  seit  neuerer  Zeit,  keine  aber  vor  dem  1.  April  1895,
als  dem  Tage  des  Inkrafttretens  des  Kommunalabgabcngesetzes,  als  Gemeindesteuer ­
  bestand,  bildeten  die  kommunalen  Zuschläge  zu  den  staatlich ­
  veranlagten  Steuern  vor  dem  Kommunalabgabengesetz,  die  Haupteinnahmequelle. ­
  Als  solche  Steuern  kamen  in  Betracht  die  Einkommensteuer, ­
  die  Grund-  und  Gebäudesteuer,  die  Gewerbesteuer  und  seit  der
Veranlagung  für  1893  die  Betriebssteuer.  Eine  Grenze  in  der  Höhe
der  Zuschlagsprozente  war  vor  der  Neuregelung  durch  das  Kommunalabgabengesctz
  ebensowenig  vorgesehen,  wie  ein  bestimmtes  Verhältnis
der  Steuern  untereinander.
Diese  Neuregelung  ging  von  der  Beobachtung  aus,  daß  in  den
meisten  preußischen  Gemeinden  die  Realsteuern,  d.  h.  die  Grund-  und
Gebändesteuern,  sowie  die  Gewerbesteuern,  nur  wenig  zur  Deckung  des
Gemeindebedarfs  herangezogen  wurden,  während  die  Hauptlast  durch
Zuschläge  zur  Einkommensteuer,  also  durch  Belastung  aller  Einwohner
nach  Maßgabe  ihrer  Leistungsfähigkeit  aufgebracht  wurde,  und  zwar
auch  für  solche  Gemeindeeinrichtungen,  die  vorzugsweise  dem  Grundbesitz ­
  und  dem  Gewerbe  zugute  kommen.
Das  Ziel  der  Miquelschen  Reform  ging  nun  dahin,  das  Steuerwesen
  der  Gemeinde  in  erster  Linie  auf  die  Realsteuern  und  erst  in
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.