V. Hauptstück.
Rückblick und Ausblick.
Aus dem Werden und Wachsen der Gemeinde war ersichtliche
wie sich aus der wirtschaftlichen Einheit der bäuerlichen Gemeinde das
Doppelwesen der Separations- und Personalgemeinde entwickelte, wie
durch unverständige Gemeinheitsteilungen die Allmende verloren ging,
und endlich im Jahre 1909 beide Gemeinden in eine Körperschaft
zusammengeschmiedet wurden.
Politische und Kirchengemeinde sind seit Ende des Jahres 1907
vollkommen dadurch voneinander losgelöst, daß die Gemeinde beschloß,
keine Lasten mehr für die Kirche aus öffentlichen Mitteln zu tragen,
„da die Uebernahme derselben auf die Gemeindekasse mit Rücksicht auf
diejenigen Einwohner, die nicht Mitglieder der gedachten Kirchen
gemeinde sind, fernerhin nicht mehr angängig erscheint".
In der Privatwirtschaft hat sich die neue Zeit von den Lasten
der alten befreit. Die auf Grund der Gesetze vom 2. Mai 1850,.
des Gesetzes betreffend die Ablösung der Reallasten und die Regu
lierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse und des Ge
setzes über die Errichtung von Renten, noch auf verschiedenen Grund
stücken haftenden Domänenrenten sind mit dem 1. Oktober 1908 ab-
gelaufen bis auf eine Rente von 5,40 Mark, die Ende April 1909
erlosch. Auf Grund des Gesetzes betreffend die Ablösung der den
geistlichen und Schulinstituten, sowie den frommen und milden Stif-
tungen zustehenden Realberechtigungen vom 27. April 1872 abge
schlossenen Rezesse vom 14. März 1903 sind die letzten der Pfarre
und der Küsterei an Meßkorn und Eiern zustehenden Realberechtigungen
durch Barzahlung oder Rente abgelöst worden. Falls nicht Kapital-
zahlung erfolgt, sind diese Renten im Gesamtbeträge von 354,60 Mark
Ende April 1960 und einer Rente von 10,60 Mark Ende November
1960 getilgt und damit der letzte Zusammenhang mit der Zeit der
Naturalwirtschaft zerrissen.
Aber im Gebiet der Gemeindverwaltung selbst mußten sich große
Änderungen vollziehen. Neue Ausgaben erheischten neue Einnahmen.