Abgesehen von der Kolonie Fichtenau sind unter dem Gesetz von
1876 nur einige Ansiedelungen, sog. Ausbauten entstanden.
Deni Gesetze von 1904 ist der Unterschied zwischen Kolonie und
Ansiedlung fremd, es kennt nur eine einzige Art der Ansiedlung, die
nach gleichen Grundsätzen behandelt wird.
Von bedeutend größerer Tragweite wurde für die Gemeinde das
Gesetz betr. die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen
vom 2. 7. 1875. Denn ans Grund der §§ 12 und 15 dieses Gesetzes
und des Z 6 der Landgemeindeordnung vom 3. 7. 1891 wurde am
2. 10. 1893 ein Ortsstatut erlassen, das den Anbau in hiesiger Feld
mark regelte.
IV. Bau- und Bodenpolitik.
Innerhalb der gesetzlichen Vorschriften steht der Gemeinde, wie schon
der Erlaß des Ortsstatuts zeigt, naturgemäß ein großes Feld der Tätig
keit offen, und zwar ist kein Unterschied zwischen städtischer Bodenpolitik
und der einer Berliner Vorortsgemeinde, wie sie uns in Kleinschönebeck-F.
entgegentritt. Fast im Gegenteil ist hier größere Vorsicht und umsichtigere
Arbeit nötig als in unseren Großstädten, da hier — negativ gesprochen —
ungleich mehr zu verderben ist als dort.
Wennn daher Rudolf Eberstadt') zur Beurteilung der Bodenver
hältnisse drei Grundsätze aufstellt, so können wir zu dem ersten, der
nicht von Mietskasernen, ihren Ursachen und Folgen handelt, ohne weiteres
Stellung nehmen. Er sagt: „Es ist von minderer Bedeutung, wer der
Eigentümer des Wohnlandes ist, ob Staat, Gemeinde oder Private, viel
mehr ist es die jeweils verwaltende Behörde, welche durch ihre Maß
regeln den Wert und die Verwendung des Wohnlandes endgültig be
stimmt und festlegt. Direkt durch den Bebauungsplan, indirekt durch
Bauordnung, Ortsstatute und Steuersysteme wird eine bestimmte Par
zellierung und Bauweise vorgeschrieben, die den Charakter einer Zwangs
schablone annimmt. Aus solchen Maßnahmen und keineswegs aus dem
Willen des einzelnen Besitzers ergibt sich die Ausnutzung des städtischen
Baulandes".
a) Eigentum des Wohnlandes.
Schon über den ersten Punkt des Eigentums am Bauland gehen
Ansichten weit auseinander. Selbst die sonst vollkommen geschlossen
vorgehende Agitationspartei der Bodenreformer trennt sich in zwei Lager.
Während sich Damaschke ausdrücklich in seiner Schrift „Aufgaben der
0 Grundsätze der städtischen Bodenpolitik.