Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

19

'Gemeindepolitik"  gegen  die  Kommunalisierung  des  städtischen  Haus-  und
Grundbesitzes  ausspricht,  ist  der  frühere  mehrjährige  Leiter  des  Bundes
Freesest  entgegengesetzter  Ansicht:  „Die  einzige  Lösung  bleibt  die  Kommunalisierung ­
  des  städtischen  Grund  und  Bodens,  wird  dieser  der
Spekulation  entzogen,  so  hören  Grnndmncher  und  Wohnungsnot  von
selbst  auf".  Adolf  Wagner  hält  den  städtischen  Besitz  von  Bauland
bedingt  für  nötig,  ähnlich  sieht  v.  Mangolds)  in  seinem  großen  Werk
die  Stadterweiterung  als  eine  Einrichtung  an,  die  dem  Privatunternehmer ­
  entzogen  und  der  Öffentlichkeit  übertragen  werden  müßte.  Und
in  dieser  Modifikation  kommt  auch  der  derzeitige  Vorsitzende  des  Bundes
deutscher  Bodenreformer  Damaschkech  zur  selben  Forderung.  „Die  Gemeinde ­
  soll  jeden  gangbaren  Weg  benutzen,  um  ihr  Gemeindegrundeigentum ­
  zu  vergrößern.  Ja,  die  Bodenreformer  stehen  nicht  an,  für
die  Gemeinde  zu  diesem  Zweck  eine  Ausdehnung  des  Enteignungsrechts
zu  verlangen".
Ich  würde  kein  Bedenken  tragen,  die  letzten  Forderungen  auch
meinerseits  zu  erheben,  schon  um  den  Gemeindekörperschaften  die  Mittel
in  die  Hand  zu  geben,  ihrer  Bau-  und  Bodenpolitik  den  richtigen  Nachdruck ­
  zu  verschaffen,  wenn  die  Möglichkeit  gegeben  werden  könnte,  daß
die  Gemeinde  den  Spekulationscharakter  vermeidet,  der  sie  in  Konflikt
nicht  nur  mit  ihrem  Haushalt  bringen  würde,  sondern  ihrer  ganzen  Natur
zuwider  wäre,  wie  denn  auch  Diehlch  m.  E.  richtig  bemerkt:  „Wenn
die  öffentliche  Stadterweiterung  nicht  nur  für  Bauordnung  und  Bebauungsplan ­
  sorgen  soll,  sondern  auch  auf  Rechnung  der  öffentlichen
Körperschaften  das  Bauland  und  die  Baustellen  beschafft,  die  Straßen
erschlossen  und  der  Bebauung  übergeben  werden  sollen,  wenn  die  nötigen
Landmassen  von  der  betreffenden  öffentlichen  Stelle  beschafft  und  int
Obereigentnm  behalten  werden  sollen,  so  scheint  uns  dies  solange  unmöglich, ­
  als  im  übrigen  die  Ansiedelung  eine  private  Angelegenheit  ist."
Bevor  ich  nun  näher  auf  das  ebenerwähnte  „Obereigentum"  eingehe, ­
  sei  von  der  Speknlationsmöglichkeit  der  Gemeinde  gesprochen.
Um  sich  auf  die  Bodeupreise  einen  Einfluß  zu  verschaffe»,  kann
die  Gemeinde  erstens  aus  ihrem  altüberkommenen  Besitz  als  Konkurrenz
des  gewerbsmäßigen  Grundstückshandels  Bauplätze  verkaufen.  In
diesem  Falle  würde  die  Gemeinde  zwar  eine  Zeitlang  die  Bodenpreise
niedrig  halten  können,  aber  nur  durch  die  Hingabe  eines  Gewinns,  der
ohne  Zweifel  nur  erst  recht  in  späterer  Zeit  der  Bodenspekulation  zn-J

 )  Bodenreform  S.  16.
a )  Die  städtische  Bodenfrage.
3)  Die  Bodenreform  S.  84.
*)  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften.  III  S.  K2.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.