Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Pacht und Erbbaurecht. Und in der Tat kann man sich für die Ge 
meinde eine idealere Verwertung des Grund und Bodens kaum denken; 
sie erlaubt, aus dem Grundeigentum die gebührende Rente zu ziehen, 
ohne sich des Eigentums zu begeben, und hat es nach Ablauf der 
Periode in der Hand, sich für kommunale Zwecke das nötige Land 
zurückzubehalten. Ist die Zeit des Erbbaurechts abgelaufen, gehört die 
neugebildete Grundrente wieder der Gemeinde, ja, sie kann sogar, wie 
es in Emden 1900 geschah, bei Festsetzung des Preises dafür sorgen, 
daß während der Verpachtung ein Teil der Zuwachsrente der Gemeinde 
zugute kommt, indem sie für die letzten Jahre erhöhte Preise festsetzt. 
Die Bodenreformer können sich denn auch nicht genug tun zu zeigen, 
wie gut England mit dieser Bodenpolitik gefahren ist: „Und welche 
Mängel ihm immer anhaften mögen, der Umstand, daß die größte 
Stadt der Welt sich unter Anwendung dieses Systems in einer 
Wejse entwickeln konnte, daß die Wohnungsverhältuisse dort wesentlich 
bessere sind als in jeder anderen Großstadt der Welt, beweist offenbar 
die Möglichkeit einer gesonderten Auffassung von Boden und Gebäude."* *) 
Ich möchte starke Zweifel äußern, ob die „Wohnungsverhältnisse dort 
wesentlich besser sind als in jeder anderen Großstadt der Welt," denn 
nach v. Oppenheimer,^) „Wohnungsnot und Wohnungsreform in Eng 
land", muß man sich den Londoner Kleinbau absolut uicht als etwas 
so Vollkommenes, Gesundes und Behagliches vorstellen, wie man das 
häufig hier erwähnen hört, das Lease-System hat sehr nachteilige 
Wirkung auf die bauliche Beschaffenheit der Häuser gehabt. „Nur 
durch schlechte Straßenschüttung (von Pflasterung kann man im Ver 
gleich zu Berlin kaum reden), dichte, monotone, schmucklose Bauart, 
Haus an Haus geklebt, leichten Fachwerkbau, schlechtschließende 
klappernde Fenster, kleine, niedrige Zimmer, mangelhafte Heizvorrich 
tungen ist das kleine einstöckige Mietshaus für 1 bis 2 Arbeiter 
familien um London ermöglicht." Ebenso ist es nur zu oft bekannt 
geworden, in welcher Weise die lease-holders die letzten Jahre vor 
Ablauf des Erbbaurechts ausnutzen, indem sie kaum die notwendigsten 
Reparaturen an Haus und Wohnung vornehmen, die Mieter aus 
niederen sozialen Schichten zwingen, unter denkbar ungünstigsten Ver 
hältnissen zu leben, da das Haus ja doch bald dem Eigentümer und 
damit vielleicht der Spitzhacke zum Opfer fällt. Daß der Eigentümer, 
sei es Kommune oder Privatmann, bei Hingabe seines Landes in Erb- 
Pacht, gut fährt, scheint mir daher erwiesen; ein Gleiches kann ich aber 
0 Damaschke, Aufgaben der Gemeindepolitik, S- >56. 
*) S. 5, angeführt bei Kownatzki. Die Ursachen der Verteuerung des städt. 
-Bodens. S. 13.
	        
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